
Deponie Hächlerenfeld; Gehts nun vor Bundesgericht?

Die Gegner der Deponieerweiterung in Buchs haben erneut eine Niederlage erlitten. Das Kantonsgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde zweier Personen abgewiesen. Das Gericht schliesst sich den Ausführungen des Luzerner Regierungsrates an, der letztes Jahr 13 Stimmrechtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Deponie-Abstimmung erstinstanzlich abgelehnt hat. Insgesamt erwiesen sich die Einwendungen der Beschwerdeführenden als unbegründet, heisst es im Urteil des Kantonsgerichts. Es schliesse sich den Ausführungen des Regierungsrates an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Auf Anfrage wollten die beiden Beschwerdeführenden darüber keine Auskunft geben. Sie wohnen beide unmittelbar neben der Deponie in Buchs. Die Gemeinde Dagmersellen, die die Deponieerweiterung von Anfang an befürwortet hat, hofft indes, dass das Urteil des Kantonsgerichts in Rechtskraft erwächst. Wenn der Regierungsrat anschliessend die Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements genehmigt, kann die Gemeinde die Baubewilligung für die Deponieerweiterung erteilen, sagt Daniel Pfister, Leiter Bau und Infrastruktur.
Vorlage warf bereits vor der Abstimmung hohe Wellen
Kritikpunkt der Beschwerdeführenden ist die Deponie-Abstimmung an der Dagmerseller Gemeindeversammlung im Dezember 2018. Zum Hintergrund der Vorlage: Die Deponiebetreiberin, die Gasser AG, und der Kanton Luzern planten den Deponiebetrieb in Buchs bis ins Jahr 2041 aufrechtzuerhalten und um 780 000 Kubikmeter zu erweitern. Dort werden nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, industrielle Abfälle mit Inertstoffqualität sowie unverschmutztes Aushubmaterial – gemäss Umweltämtern alles mit geringem Schadstoffgehalt – gelagert. Die Gemeinde beantragte der Gemeindeversammlung deshalb eine Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements. Die Vorlage warf bereits vor der Abstimmung hohe Wellen. So kündigten Anwohner Widerstand an und gründeten die «IG Stop Deponie Buchs».
An der Gemeindeversammlung gab es lange Diskussionen; mit 565 Anwesenden war das Gemeindezentrum Arche proppenvoll. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 293 Ja- zu 270-Nein-Stimmen angenommen.
Die Gegner der Deponieerweiterung kritisierten wenige Tage danach mittels Stimmrechtsbeschwerden den Abstimmungsprozess. Konkret sei die Durchführung der Gemeindeversammlung nicht geordnet und rechtmässig abgelaufen, monierten die Beschwerdeführenden. Die Ermittlung der Teilnehmerzahl sowie der Abstimmungsergebnisse sei beispielsweise nicht korrekt gewesen.
Beanstandungen kommen zu spät
Das Kantonsgericht kam nun in seinem Urteil zum Schluss, dass die Beschwerdeführenden formelle Mängel der Abstimmung noch an der Gemeindeversammlung selbst hätten beanstanden müssen. Es widerspreche Treu und Glauben, wenn eine behauptete Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung widerspruchslos hingenommen und die Abstimmung erst hinterher wegen Formmangels angefochten werde, weil deren Ergebnis nicht den gehegten Erwartungen entsprochen hätte, heisst es im Urteil.