Der Aargau erhält als erster Schweizer Kanton Millionen für Kinderbetreuung

Bei der Kinderbetreuung hinkt die Schweiz im Vergleich mit den Nachbarländern hinterher. Die Beteiligung der öffentlichen Hand und der Arbeitgeber an den Kosten ist deutlich tiefer als in Deutschland oder Frankreich. Der Bund will berufstätige Eltern finanziell entlasten.

Dafür hat er 100 Millionen Franken zu Verfügung gestellt. Um Geld aus dem Topf zu erhalten, müssen die Kantone ein Finanzhilfegesuch beim Bund stellen. Bundesgelder erhalten sie nur, wenn der Kanton beziehungsweise die Gemeinden ihre Krippensubventionen auch erhöhen.

Der Aargau hat als erster Kanton ein solches Gesuch eingereicht. Dieses wurde Ende 2018 provisorisch bewilligt. Basierend auf den Budgets der Gemeinden soll der Aargau 8,6 Millionen Franken Finanzhilfen erhalten. Ob es tatsächlich so viel Geld sein wird, zeigt sich Ende Jahr, wenn die Zahlen aus den Gemeindebudgets mit den tatsächlich gesprochenen Unterstützungsbeiträgen, die Eltern im Aargau erhalten haben, abgeglichen sind.

Andere Kantone kritisieren Bürokratie

Vor zwei Wochen berichtete der «Tages-Anzeiger» unter dem Titel «Millionen für Krippen bleiben liegen» über die Bundesfinanzhilfen. Es zeichne sich ab, dass Kantone und Gemeinden das Geld wohl gar nicht abholen werden, weil der bürokratische Aufwand zu hoch sei. So habe Baselland einen externen Dienstleister für die Datenerhebung hinzuholen müssen.

Der Kanton Zug habe entschieden, ganz auf die Bundesmittel zu verzichten, weil dazu alle elf Zuger Gemeinden gemeinsam ein Gesuch hätten stellen müssen. Auch der Tessiner Amtsleiter wunderte sich im «Tages-Anzeiger» über das Vorgehen des Bundes. Er sprach von mehreren Verhandlungsrunden mit dem Bund.

Ganz anders tönt es im Aargau. Martin Allemann von der Fachstelle Alter und Familie hat sich im Rahmen seines normalen Arbeitspensums um das Gesuch gekümmert. Er sagt: «Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht.» Die Zusammenarbeit mit dem Bund habe gut geklappt und auch von den 211 Aargauer Gemeinden habe sich keine quergestellt.

Anfang August hat Allemann nun mit der zweiten Vollerhebung angefangen. Dafür hat er alle Gemeinden gebeten, ihm die Angaben zu den definitiven gewährten Subventionen des ersten Beitragsjahrs zu liefern. «Innerhalb eines Monats habe ich die Zahlen von fast allen Gemeinden erhalten, die ich aufbereiten und dem Bund vorlegen werde», sagt er. Aufgrund dieser Zahlen wird der Bund über die definitive Höhe der Finanzhilfen für das erste Beitragsjahr entscheiden.

Die Bundesgelder fliessen gestaffelt über drei Jahre. Im ersten Jahr erhält der Kanton am meisten Geld, im dritten nur noch wenig. Der Kanton verteilt das Geld anteilsmässig an all jene Gemeinden, die tatsächlich mehr Geld für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt haben. Gemeinden, die ihre Subventionen nicht erhöht haben, erhalten demnach keine Finanzhilfen. «Alles andere wäre unfair», sagt Allemann. Wie viele Gemeinden das sein werden, kann Allemann noch nicht sagen. «Das hängt davon ab, wie gross die Abweichungen zwischen Budget und ausbezahlten Subventionen in den Gemeinden sein werden.»

Der Geldtopf wurde zur richtigen Zeit geöffnet

Dass ausgerechnet der Aargau der erste Kanton war, der beim Bund ein Gesuch eingereicht hat, ist kein Zufall. Am 1. August 2016 trat das kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Seit dem Schuljahr 2018/19 müssen die Gemeinden das Gesetz auch umsetzen. Das heisst, sie müssen berufstätige Eltern nach Bedarf finanziell unterstützen, wenn diese ihre Kinder in einer familienergänzenden Kinderbetreuung betreuen lassen möchten.

Neben der finanziellen Unterstützung müssen die Gemeinden auch den Zugang zu entsprechenden Betreuungsangeboten sicherstellen. Das Thema Kinderbetreuung und deren Finanzierung war im Aargau und bei den Gemeinden also sowieso aktuell, als der Bund beschlossen hatte, 100 Millionen Franken dafür zur Verfügung zu stellen. «Insofern war das Timing ideal», sagt Allemann.

Der Kanton selber profitiert nicht von den Finanzhilfen. «Es ist aber in unserem Interesse, die Gemeinden nicht zu blockieren, sondern zu unterstützen, wenn es eine Möglichkeit gibt, sie finanziell zu entlasten.» Im Kanton Bern beispielsweise hatte sich die Regierung gewehrt, ein Gesuch zu stellen. Das Parlament hat sie nun auf politischem Weg dazu gezwungen.

Bald könnten 20 Millionen Franken weg sein

Allemann ist denn auch überzeugt, dass das Geld nicht liegenbleiben wird, wie dies der Artikel im «Tages-Anzeiger» suggeriert. «Ich weiss von vielen Kantonen, die aktuell am Abklären sind», sagt er. Einige hätten auch mit ihm Kontakt aufgenommen, um sich mit ihm über seine Erfahrungen auszutauschen. Auch Cornelia Louis, die Verantwortliche beim zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen, versteht die Aufregung nicht. Im Gegenteil: «Ich bin positiv überrascht, dass bereits Gesuche von drei Kantonen bei uns eingegangen sind.»

Neben dem Kanton Aargau seien die Gesuche der Kantone Tessin und Baselland schon sehr weit fortgeschritten. Zusammen mit den 8,6 Millionen Franken, die voraussichtlich in den Aargau fliessen werden, sei man dann bereits bei mehr als 20 Millionen Franken. «Das heisst, ein Fünftel des Geldes wurde nach einem Fünftel der Zeit abgeholt», sagt Louis.

Die Kantone hätten noch bis im Sommer 2023 Zeit, ein Gesuch einzureichen. Louis stellt nicht in Abrede, dass das Gesuch für die Kantone mit administrativem Aufwand verbunden ist. «Aber der Gesetzgeber verlangte explizit, dass nur Kantone unterstützt werden, die ihre Subventionen auch erhöhen und damit berufstätige Eltern entlasten.» Deshalb verlange der Bund von den Kantonen auch, dass sie darüber Rechenschaft ablegen.