
Der Aargau fordert vom Bundesrat schnellstmöglich die totale Öffnung der Restaurants – wenn es die Lage zulässt
Nachdem der Bundesrat am Mittwoch die neuen Massnahmen bekanntgegeben hat, meldet sich tags darauf die Aargauer Regierung. Sie schreibt in einer Mitteilung, dass die am Mittwoch beschlossenen Öffnungsschritte in den Bereichen Veranstaltungen, Kultur, Sport und Gastronomie im Kanton Aargau gemäss den Vorgaben und Schutzbestimmungen des Bundes umgesetzt und kontrolliert würden. Dabei sollen flexible Rahmenbedingungen geschaffen und der aufgrund der epidemiologischen Lage mögliche Ermessensspielraum ausgeschöpft werden.
Der Kanton Aargau werde deshalb zusammen mit den Gemeinden und dem Verband Gastro Aargau weitere Möglichkeiten prüfen, die Gastrobetriebe bei der Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen zu unterstützen.
Trotz Öffnung der Aussenbereiche weiterhin wirtschaftliche Unterstützung für Gastrobetriebe
Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass die Öffnung der Aussenbereiche vielen Gastrounternehmen keinen rentablen Betrieb erlaubt. Er begrüsst deshalb den Beschluss des Bundesrates, die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher weiterzuführen, weil die Betriebe in der Regel trotz der Öffnung der Terrassen nicht kostendeckend wirtschaften können.
Im Aargau werden gemäss geltender Regelung Fixkostenbeiträge an Unternehmen ausgerichtet, deren ganzer Betrieb oder ein wesentlicher Betriebsteil vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 während insgesamt mindestens 40 Tagen aufgrund einer behördlichen Anordnung schliessen muss. Ein wesentlicher Betriebsteil liegt vor, wenn der Umsatzanteil dieses geschlossenen Betriebsteils am Gesamtumsatz 2019 mindestens 25 Prozent beträgt.
Regierungsrat erwartet vom Bundesrat Bekanntgabe des Zeitplans für weitere Entscheide
Trotz der Öffnung der Terrassen bleibt mit dem Innenbereich der wesentliche Betriebsteil geschlossen. Deshalb erhalten die Gastrobetriebe die Fixkostenbeiträge wegen behördlicher Schliessung weiterhin im bisherigen Umfang. Betriebe, bei denen der Innenbereich ausnahmsweise weniger als 25 Prozent des Gesamtumsatzes 2019 beträgt, werden gebeten, sich beim Hightechzentrum zu melden, damit die Situation überprüft werden kann. Es sei davon auszugehen, dass es sich hierbei um sehr wenige Betriebe handelt.
Der Regierungsrat erwartet vom Bundesrat, dass er rasch einen Zeitplan für die weiteren Öffnungsschritte beziehungsweise für die weiteren Entscheide zu den Coronavirus-Massnahmen bekannt gibt. Er werde sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die nach wie vor besonders stark betroffenen Wirtschaftsbereiche und Branchen wie zum Beispiel Gastronomie oder Wellness – unter Einhaltung der bewährten Schutzkonzepte – so schnell als möglich wieder vollständig öffnen können, wenn es die Entwicklung der epidemiologischen Lage erlaubt.

Der Kanton Aargau (hier Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, rechts) fordert vom Bundesrat (hier Gesundheitsminister Alain Berset, links) einen Zeitplan für Öffnungen.
Freude über Lockerungen im Bildungsbereich
Ein wichtiger Schritt für den Bildungsbereich sei auch der Entscheid, dass Präsenzunterricht auch ausserhalb der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich ist. Das eröffne im Aargau insbesondere der Fachhochschule und den Höheren Fachschulen nach einem Jahr ohne regulären Unterrichts- und Vorlesungsbetrieb etwas mehr Spielraum, so die Regierung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.