«Der Apfel auf dem Parkplatz kostete mich 40 Franken Busse»

C. K. (40)* ist Aargauer und seit 17 Jahren im Aussendienst tätigt. Er macht das, was die meisten anderen Automobilisten auch tun: Sie halten auf einem Parkplatz an, wenn sie etwas erledigen müssen, das beim Fahren nicht möglich (oder erlaubt) ist. Zum Beispiel telefonieren, Mails checken, etwas essen.

Letzteres tat C. K. am Dienstagnachmittag um 13.24 Uhr auf dem Parkplatz Mühlematt Nord (zwischen dem Spazierweg entlang der Aare und der Kantonsstrasse). Er hatte sich im Denner einen Apfel gekauft. Nach den ersten Bissen sah er eine Polizeiangestellte bei der zentralen Parkuhr stehen. Sie kam auf ihn zu, fragte: «Sind Sie frisch zugefahren?» C. K. erklärte, er halte nur, parkiere nicht. «Ich habe das Auto nicht verlassen. Und es hatte noch mehrere freie Parkplätze», berichtete C. K. später der AZ.

Polizeistreife zu Hilfe gerufen
Der Aussendienstler war der Meinung, Halten (mit Fahrer im Auto) sei gratis. Entsprechende Erfahrungen mit der Stadtzürcher und Brugger Polizei bekräftigten ihn in dieser Meinung. Doch die Parkwächterin beurteilte es anders. Und als C.K. erklärte, sie möge ihm den entsprechenden Paragrafen zeigen, rief sie eine Polizeipatrouille herbei (ein Auto mit zwei Beamten). Nach einigem Suchen fanden diese den entsprechenden Paragrafen in der Verkehrsregelverordnung (VRV). C. K. liess sich überzeugen, entschuldigte sich – und hoffte auf Grosszügigkeit. Doch die Parkwächterin blieb hart, stellte eine Busse wegen «Nichtingangsetzen der Parkuhr» (40 Franken) aus.

C.K. kann das nicht verstehen – wie wohl die meisten anderen Automobilisten auch. «Das ist nicht verhältnismässig», erklärte er der AZ. «In Aarau ist es offensichtlich nicht möglich, schnell auf einem Parkplatz einen Apfel zu essen.» In anderen Städten erlebe er das ganz anders: «In der Regel laufen die Parkwächter herum, sprechen mich an, wenn ich im Auto sitze, und gehen weiter.» Offensichtlich Beamte mit Augenmass.