Der Bundesrat kommt den Kantonen entgegen: Kurzarbeit wird nun doch nicht komplizierter

Zu Beginn der ausserordentlichen Lage hatte die Landesregierung am 20. März die notwendigen Verfahrensschritte für die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung radikal vereinfacht. Während ein Unternehmen im Normalverfahren für jeden einzelnen Mitarbeitenden, für den es Kurzarbeit beantragt, detaillierte Angaben einreichen musste, reichten im sogenannten summarischen Verfahren allgemeinere Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Firma. Dies entlastete nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die kantonalen Arbeitsämter, welche die Gesuche prüfen müssen.

Volkswirtschaftsdirektoren loben den Bundesrat

Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens freut den Basler Regierungsrat Christoph Brutschin (SP): «Ich bin froh, über den Entscheid des Bundesrats», sagt der Präsident der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK). Die VDK habe sich zwar für eine Fortsetzung des summarischen Verfahrens bis im nächsten Frühjahr ausgesprochen. Die Kantone könnten aber mit der Verlängerung bis Ende 2020 gut leben: «Das Glas ist auf jeden Fall zu zwei Dritteln voll», so Brutschin.

Vergangene Woche hatte unter anderem Brutschins Aargauer Amtskollege Urs Hoffmann (SP) in den CH-Media-Zeitungen vor einer Überforderung der kantonalen Arbeitsämter gewarnt, sollten diese per 1. September wieder zum Normalverfahren zurückkehren müssen. Sie könnten in diesem Fall den erwarteten Aufwand nicht innerhalb der üblichen Fristen bewältigen, womit Firmen Liquiditätsengpässe drohten und Jobs verloren gehen könnten.

14,2 Milliarden für die Arbeitslosenversicherung

Auch wenn dieses Szenario nun nicht eintrifft: Der Aufwand für die Vollzugsstellen bleibt hoch. «Gerade im September werden viele Firmen ihre Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung verlängern, das gibt viel Arbeit», sagt Nicole Hostettler, Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt und Präsidentin des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden.

Die Zahl der Arbeitnehmenden in Kurzarbeit bleibt hoch, auch wenn sie seit den Spitzenwerten im April (über eine Million) und Mai (890000) wieder leicht gesunken sind. Zwar haben die kantonalen Arbeitsämter ihre Ressourcen aufgestockt. Doch bei der Rückkehr ins Normalverfahren im 2021 dürften sie damit auch bei deutlich sinkenden Kurzarbeitsgesuchen an ihre Grenzen stossen. Für Hostettler ist deshalb klar, dass die Vollzugsstellen gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Möglichkeiten ausloten müssen, gewisse Schritte im Normalverfahren zu vereinfachen und zu automatisieren.

Neben dem summarischen Verfahren verlängerte der Bundesrat gestern auch die Ausnahmeregeln für Lehrlingsausbildner, von starkem Arbeitsausfall betroffene Unternehmen sowie für die Rahmenfristen von Versicherten. Ausserdem verabschiedete er die gesetzliche Grundlage, um die finanziell stark herausgeforderte Arbeitslosenversicherung zu unterstützen. Er beantragt dem Parlament, dafür bis zu 14,3 Milliarden Franken zu bewilligen.