
Der Bundesrat will keine Extrawurst für Unisex-Toiletten
Die Forderung, Unisex-Toiletten «in jedem Falle» via Verordnung zu erlauben, kommt vom Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin. Davon verspricht er sich Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen, die heute gemäss Arbeitsgesetz zwei getrennte Toilettenanlagen für Frauen und Männer zur Verfügung stellen müssen. Dies sei oftmals eine logistische und finanzielle Herausforderung, begründet Jauslin seine Motion.
«Es wäre zeitgemässer vorzuschreiben, dass die Betriebe eine entsprechende Vorrichtung zur Verfügung stellen müssen, welche die Privatsphäre nutzungsgerecht garantiert», schreibt Jauslin weiter. Er verweist dabei auf Gastronomiebetriebe, welche bereits auf Unisex-WCs setzen und nennt als Paradebeispiel die Anlage des Luzerner Hotel Anker.
Grösseres Risiko von sexueller Belästigung
Der Bundesrat sieht dies jedoch anders. Er will die entsprechende Verordnung im Arbeitsgesetz nicht anpassen, wie er in seiner Stellungnahme schreibt. In der Praxis sei es bereits so, dass kleinen Unternehmen teure Anlagen erspart würden. KMU mit bis zu zehn Arbeitnehmenden könnten zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine abwechselnde Nutzung der Einrichtungen vorsehen.
Durch geschlechtergetrennte Anlagen am Arbeitsplatz werde zudem das Risiko sexueller Belästigung sowie «das Unwohlsein durch die Präsenz des andern Geschlechts» gemindert, wie der Bundesrat weiter schreibt.