Der Einzelhandel macht wieder dicht: Was Sie über die neuen Coronabestimmungen ennet der Grenze wissen müssen

Während der Bundesrat hierzulande über weitere Lockerungen nachdenkt, wird ennet der Grenze wieder die Handbremse gezogen. Oder besser: die Notbremse. Weil im Landkreis Waldshut die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 150 gestiegen ist, und das während dreier Tage in Folge, gelten wieder verschärfte Massnahmen.

Das betrifft auch Schweizerinnen und Schweizer, die in Bad Säckingen, Laufenburg einkaufen, zum Arzt oder zum Coiffeur wollen. In Rheinfelden hingegen gelten lockerere Regelungen. Die AZ beantwortet die acht wichtigsten Fragen zum neuen, strengeren Regime.

Wo und wie kann ich im Deutschen denn überhaupt noch einkaufen?

Schweizerinnen und Schweizer, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen sind, können auch bei einer Inzidenz von über 150 in Deutschland einkaufen. Geöffnet sind allerdings nur Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf und beim Einkauf gelten Hygieneauflagen wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Zu den Geschäften mit Produkten des täglichen Bedarfs zählen Lebensmittelmärkte, Drogerien, Getränkemärkte, Optiker, Sanitätshäuser, Tierbedarfs- und Futtermärkte, Tankstellen sowie Gartenmärkte. Einzelhandelsbetriebe des nicht täglichen Bedarfs haben geschlossen.

Bei einer Inzidenz von über 150 dürfen sie ausserdem auch kein «Click & Meet» – das Einkaufen in Läden zu einem zuvor vereinbarten Termin – mehr anbieten. «Click & Collect», das Bestellen von Waren online oder telefonisch mit Abholung vor oder im Geschäft, hingegen ist weiterhin möglich.

Kann ich auch als Schweizer dieses «Click & Collect»-Angebot in Anspruch nehmen?

Ja, sofern die Voraussetzungen zur quarantänefreien Einreise gegeben sind.

Gelten diese Verschärfungen überall entlang der Grenze?

Nein. Während die Inzidenz im Kreis Waldshut in den vergangenen Tagen zeitweise auf über 170 gestiegen ist, liegt sie aktuell im Kreis Lörrach bei unter 90. Somit bleibt es dort lockerer. «Click & Meet» etwa ist dort weiterhin möglich, so auch beispielsweise in Märkten im badischen Rheinfelden.

Kann ich, auch wenn ich nicht geimpft oder genesen bin, nach Deutschland, um dort zum Coiffeur zu gehen?

Vor der Verschärfung der Coronaverordnung zur Einreisequarantäne von Baden-Württemberg am 19. April war das noch möglich. Doch dann wurde der Passus der «Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerksleistungen» einbezogen, worunter auch der Coiffeurbesuch fällt. Wenn die Einreise überwiegend aus diesem Grund erfolgt, zieht sie neuerdings eine Quarantänepflicht nach sich.

Laut Muriel Schwerdtner, Leiterin des Bad Säckinger Ordnungsamts, sind Coiffeursalons in der Stadt angehalten, nicht vollständig geimpfte oder genesene Schweizer abzuweisen.

Wie sieht es denn mit dem Autoservice und dem Pneuwechsel in Deutschland aus?

Auch in diesem Bereich gilt die Verschärfung der Einreiseverordnung. Heisst: Auch Autoservice und Pneuwechsel in Deutschland sind nun nicht mehr quarantänefrei möglich.

Was ist mit Besuchen beim Arzt und beim Zahnarzt?

Strenggenommen sind jetzt nur noch dringliche Arzttermine erlaubt – nicht mehr nur zur Kontrolle oder Prophylaxe. Schwerdtner aber sagt: «Wir beurteilen nicht, was medizinisch erforderlich ist.»

Als genesener oder geimpfter Schweizer darf ich über die Grenze, um meine im Paketshop deponierten Sendungen abzuholen. Gilt das auch noch mit einer Inzidenz von über 150?

Ja, daran ändert sich auch nichts mit einer Inzidenz von über 150. Paketshops dürfen Schwerdtner zufolge auch bei dieser Infektionslage öffnen. Das bestätigt auch Simon Kühn von «My Paketshop» in Bad Säckingen.

Was rät das Bad Säckinger Ordnungsamt geimpften oder genesenen Schweizern vor dem Grenzübertritt?

Auch wenn die Grenze weiter offen ist und nicht systematisch kontrolliert wird, empfiehlt Schwerdtner, Impfnachweise und im Falle einer Genesung das Ergebnis des PCR-Tests, der nicht älter als ein halbes Jahr sein darf, bei sich zu führen. Mitarbeiter des Ordnungsamts hätten das Recht zu deren Kontrolle. Und: «Stichproben finden immer statt.»