Der Hochwasserschutz im Suhrental bereitet Kummer

HOCHWASSERSCHUTZ SUHRENTAL: Das ist geplant

Nebst dem Rückhaltebecken sind folgende Massnahmen vorgesehen:

■ Die Suhre soll auf der Länge von 1.3 Kilometer (zwischen ARA Attelwil bis Luzerner Kantonsgrenze) revitalisiert werden.

■ Zum Schutz des Siedlungsgebiets und der Anlage der Siedlungsentwässerung werden Schutzdämme errichtet, die Kanalisationsleitungen dicht ausgebildet und mit Rückstauklappen gesichert. Zudem werden eine Hochdruckgasleitung und eine Wassertransportleitung verlegt. In den Unterliegergemeinden wird die Suhre in verschiedenen Teilabschnitten ausgebaut:

■ In Schöftland sind eine Mauererhöhung und ein Erddamm auf einer Länge von rund 60 Metern geplant.

■ In Oberentfelden und Suhr werden Teilabschnitte der Suhre abgesenkt und Brücken, Ufermauern und Gebäude unterfangen.

■ Im Industriegebiet von Suhr wird eine Ufermauer ersetzt und erhöht und der Längsdamm mit einem Querdamm ergänzt.

■ In Buchs werden 120 Meter des bestehenden Damms erhöht und mit einer Ufersicherung versehen.

Als Folgeprojekt des Hochwasserschutzprojekts Suhrental ist eine moderne Melioration im Talboden zwischen den Dörfern Staffelbach, Attelwil, Moosleerau und Reitnau ausgearbeitet worden. Die Melioration sei gemäss Kanton das optimale Instrument, um das benötigte Land für das Rückhaltebecken Staffelbach zuzuteilen, gleichzeitig die Produktionsbedingungen für moderne Landwirtschaft zu verbessern und die Grundlage für einen attraktiven Landschafts- und Erholungsraum im oberen Suhrental zu schaffen.

Fällt dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach eine Fläche von sieben Fussballfeldern Kulturland zum Opfer? Oder sind es effektiv sogar 13 Fussballfelder? Darüber sind sich der Kanton und zumindest ein Teil der 27 Mitwirkenden im Vernehmlassungsverfahren «Hochwasserschutz Suhrental Suhre», das am 22. Dezember 2017 endete, nicht einig.

Das kantonale Hochwasserschutzprojekt will ab der Luzerner Grenze bis Buchs Überschwemmungen bis zum Stärkegrad eines sogenannten hundertjährlichen Hochwassers verhindern. Vier Massnahmen sieht das Projekt vor: ein gesteuertes Rückhaltebecken, die Revitalisierung der Suhre auf einer Länge von 1,3 Kilometern, verschiedene bauliche Massnahmen im geplanten Einstaubereich sowie Ausbauarbeiten entlang der Suhre bis nach Buchs (siehe Zweittext). Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 23 Millionen Franken, die gemeinsam von Bund, Kanton und den Gemeinden getragen werden. Der Bau des Rückhaltebeckens Staffelbach ist ab 2020 geplant.

Damm in der Endmoränenzone
Das Rückhaltebecken gehört zu den Hauptmassnahmen: Der Damm des Beckens ist in der Endmoränenzone Staffelbach geplant. Sie ist Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), das die wertvollsten Landschaften der Schweiz bezeichnet. Der Bund ist mit dem Konzept des Rückhaltebeckens einverstanden – vorausgesetzt, der Damm wird bestmöglich in die Landschaft integriert. Das gesteuerte Rückhaltebecken soll den Abfluss der Suhre bei Bedarf von 20 Kubikmeter pro Sekunde auf 15 drosseln können. Damit kann der Ausbau der Suhre in den Unterliegergemeinden verhältnismässig gering gehalten werden. Gemäss Kanton beanspruchen die Massnahmen des Rückhaltebeckens 4,9 Hektaren Kulturland – sogenannte Fruchtfolgeflächen. Ein solches Vorhaben, das die Fruchtfolgefläche um mehr als 3 Hektaren reduziert, muss im Richtplan aufgenommen und vom Grossen Rat gutgeheissen werden. Eine Änderung im Richtplan wiederum braucht ein vorgängiges Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren. Dieses lief vom 23. Oktober bis zum 22. Dezember. 27 Eingaben sind beim Kanton in dieser Zeit eingegangen.

Nicht transparent genug
Der Bauernverband Aargau (BVA) geht mit dem Projekt hart ins Gericht. Zwar anerkennt er die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzprojekts für das Suhrental, wie der Verband in seiner Pressemitteilung schreibt, lehnt das kantonale Projekt aber ab. Der Verlust von Kulturland und insbesondere der Fruchtfolgeflächen, die für immer verschwänden, wiege zu schwer und sei nicht transparent genug ausgewiesen.

Zu den 4,9 Hektaren Kulturland, das das Rückhaltebecken beansprucht, kommen für die Revitalisierung der Suhre 2,5 Hektaren Fruchtfolgefläche und für die Melioration Attelwil, Moosleerau und Reitnau nochmals 2 Hektaren hinzu. Diese insgesamt zusätzlichen 4,5 Hektaren werden vom Kanton als Folgeprojekte deklariert, die einzeln unter dem Grenzwert von 3 Hektaren liegen und deshalb nicht in die formelle Richtplananpassung aufgenommen werden müssen. Der Bauernverband ist der Meinung, dass die Projekte zusammengehören und ein direkter Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt feststellbar ist. Die Reduktion der Fruchtfolgefläche müsse deshalb mit 9,4 Hektaren ausgewiesen werden. Alternativ will der BVA, dass der Kanton die Flächen der beiden Folgeprojekte zusammenzählt, was die Reduktion von 4,5 Hektaren Fruchtfolgefläche richtplanrelevant machen würde. Der Bauernverband bezeichnet die Vorgehensweise des Kantons als unglaubwürdig, die den Boden für Spekulationen nährt. Zudem stellt der Bauernverband die Revitalisierung der Suhre als solches infrage.

Ein hundertjährliches Hochwasserereignis würde im Suhrental ohne Schutzmassnahmen einen geschätzten Schaden von rund 30 Millionen Franken verursachen. Die Berechnung der Projektverfasser ergibt, dass pro investierten Franken ein Schaden von 1,6 bis 1,8 Franken verhindert werden kann. Zudem soll das mittels Dämmen gestaltete Becken, das ein Rückhaltevolumen von einer Million Kubikmetern hat, ein Gebiet von 70 Hektaren, also fast 100 Fussballfeldern, vor regelmässigen Überflutungen schützen.

Die Ergebnisse des Mitwirkungsund Vernehmlassungsverfahrens werden gemäss Departement Bau, Verkehr und Umwelt in der Botschaft an den Grossen Rat abgehandelt. Diese wird zusammen mit dem Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken dem Grossen Rat vorgelegt und ist auf das zweite Quartal 2018 terminiert.

Die begradigte Suhre ab Luzerner Kantonsgrenze soll revitalisiert werden. (Bild: ZVG)
Die begradigte Suhre ab Luzerner Kantonsgrenze soll revitalisiert werden. (Bild: ZVG)