Der Kampf für und gegen das Stadion: «Verein-Torfeldsüd.ch» ruft zu Einsprachen auf

«Wir brauchen ein Ja in den kommenden Abstimmungen über die BNO-Teilrevision und den Stadion-Kredit», erklärte FCA-Präsident Alfred Schmid an der Generalversammlung der FC Aarau AG. Die Fussballer hoffen auf ein neues Stadion – und sie wissen, dass sie auf den Stadtrat zählen können. Dieser kämpft nicht nur an diversen Planungsfronten für das Projekt, sondern er freut sich auch über den sportlichen Erfolg des FCA. So sehr, dass er das Team aus Anlass «der erfolgreichen Saison» übernächste Woche zu einem Gratulations-Apero ins Haus zum Schlossgarten einlädt – in etwa die höchste städtische Ehre, die einem Verein widerfahren kann.

Allerdings gibt es in der Stadt nicht nur Fans des Stadionprojekts. In unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Grossüberbauung mobilisiert ein «Verein-Torfeldsüd.ch» und ruft zu Einsprachen gegen den «Gestaltungsplan Torfeld Süd» (Auflagefrist läuft am 2. Juli ab) auf. Darin werden wichtige Eckpunkte des Projekts mit einem Stadion und vier Hochhäusern festgelegt.

Wieder Sammel-Einwendung

Aus Kreisen des Vereins stammte bereits die von 52 Anwohnern unterzeichnete Einwendung gegen die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld». Diese ist vom Stadtrat abgewiesen worden. Gegenwärtig zünden die «Torfeld Süd»-Anwohner den Nachbrenner: Sie liessen im Quartier ein Flugblatt verteilen in dem sie eine Rechtsschrift zur Unterzeichnung ankündigen. «Es ist uns gelungen, einen im Bau und Planungsrecht äusserst kompetenten Rechtsanwalt zu engagieren», schreiben die Hochhaus-Gegner. Unterzeichnet ist das Flugblatt vom Präsidenten des «Verein-Torfeldsüd.ch», Albert Rüetschi. Der Umweltjurist hatte 2017 für die Grünen für den Einwohnerrat Aarau kandidiert (aktuell 1. Ersatz). Rüetschi gehört auch zu denjenigen, die im Herbst 2018 mittels einer Stimmrechtsbeschwerde die Inkraftsetzung der neuen, total revidierten städtischen BNO verhindern. Ohne diese BNO ist die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld» nicht möglich.

Tage der Entscheidung

Aktuell liegt das Stimmrechtsverfahren wieder beim Bundesgericht. Es geht zuerst darum, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Der Stadtrat hofft, dass der Regierungsrat trotz des fehlenden Bundesgerichtsurteils nächste Woche einen Entscheid zur totalrevidierten BNO fällen wird, sie zumindest als genehmigungsfähig erklärt, was den Fortgang des Stadion-Entscheidungsfahrplans ermöglichen würde (Einwohnerratsentscheid am 26. August).