Der Messerstecher von Aarau ist schuldunfähig – er muss in eine Therapie, nicht ins Gefängnis

Er klingelte an der Haustüre von Hildegard Enz Rivola. Sie öffnete und er rammte ihr unvermittelt das Messer in den Oberkörper. An der Gerichtsverhandlung am Mittwoch wurde eindeutig, mit welcher Brutalität der heute 29-jährige Kroate am 17. Januar 2019 das Leben der 66-jährigen Frau beendete. Es war kurz vor 18 Uhr. Er schob sie nach hinten in die Wohnung, verschloss die Türe hinter sich und stach immer und immer wieder auf die wehrlose Rentnerin ein.

Auch als diese zu Boden stürzte, stach er mindestens 30 Mal auf Rumpfvorder- und Hinterseite ein. 20 weitere Stichverletzungen fügte er ihr an Armen und Beinen zu. Danach drehte er sich um, verliess die Wohnung und ging in Aarau auf den Bus. Zurück in sein Zuhause. Dort hatte er am Nachmittag noch die Klinge des Messers geschliffen.

Hildegard Enz Rivola schleppte sich trotz der vielen Verletzungen mit Mühe nach draussen auf den Vorplatz ihrer Wohnung. Sie schrie um Hilfe, die Nachbarn fanden sie dort. Um 19.52 Uhr, knapp zwei Stunden nachdem der Täter sie attackiert hatte, verstarb die zweifache Mutter im Kantonsspital Aarau. Das Messer hatte Milz und Leber getroffen, Hildegard Enz Rivola hatte viel Blut verloren.

Gutachterin attestiert dem Täter Schuldunfähigkeit

Es ist eine Tat, die den Angehörigen schwer zu schaffen macht. Die zwei erwachsenen Söhne und der getrennt lebende Ehemann trafen am Mittwoch zum ersten Mal auf den Mann, der ihre geliebte «Hilde», wie sie sie nannten, aus dem Leben riss.

Dass der Täter schuldunfähig sein soll, können sie nur schwer akzeptieren. Eine Gutachterin, die vor Gericht als erste befragt wurde, hat beim Täter eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Seine Einsichtsfähigkeit sei zum Zeitpunkt der Tat aufgehoben gewesen. Seit der Verhaftung hat sie ihn fünf Mal untersucht.

Sie beschrieb, wie er während der ersten zwei Sitzungen nicht in der Lage gewesen sei, Auskunft zu geben: «Er konnte keinen geraden Satz sagen.» Der Täter habe Stimmen gehört und sei wahnhaft gewesen. Er habe eine Psychose gehabt. Am Tag der Tat – so die Gutachterin – sei er davon überzeugt gewesen, dass er das tun müsse: «Er dachte, dass er über allem steht und alles darf.»

Richter anerkennen die Schuldunfähigkeit

Dass der Täter diesen Zustand nur vorgespielt habe, glaube sie nicht. Das Risiko, dass er unbehandelt weitere Straftaten begehe, sei gross. Er brauche eine medikamentöse Behandlung, müsse aber auch lernen, mit den Psychosen umzugehen. «Er muss das in einer spezialisierten Klinik lernen, nicht im Strafvollzug.» Dafür brauche es eine lange und intensive Behandlung: «Meiner Erfahrung nach dauert das fünf bis acht Jahre.»

Aufgrund dieses Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen Mordes erhoben. Stattdessen beantragte sie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung, auch kleine Verwahrung genannt. Die Aarauer Bezirksrichter folgten am Mittwoch diesem Antrag: Sie anerkannten beim Täter eine Schuldunfähigkeit. Der Mann, der Hildegard Enz Rivola getötet hat, kommt in eine geschlossene Abteilung. «Nach fünf Jahren wird vertieft überprüft, wie es weitergehen soll», erklärte der Gerichtspräsident das Urteil.

Der Täter, ein grossgewachsener, stämmiger Kroate, folgte den Ausführungen aller Parteien. Er trug einen Anzug, die braunen Haare nach hinten gekämmt, und einen Rosenkranz um den Hals. Trotz seiner körperlichen Präsenz wirkte er abwesend und betäubt. Sein Gesichtsausdruck wirkte fast schon kindlich, die Aussagen dumpf. Er wisse nicht, was er an jenem Tag dort wollte. «Ich kann mich nur daran erinnern, als ich das erste Mal zugestochen habe.» Anscheinend habe er mehrmals zugestochen, sagte er. Dann, zwei Tage später, habe er sich in der Zeitung gesehen.

Während der Befragungen soll er ausgesagt haben, dass er nach der Tat in die Wohnung von Hildegard Enz Rivola einziehen wollte. Dort hatte er 2015 Sanitärarbeiten ausgeführt. Später, bei erneuten Befragungen habe er wiederum angegeben, sie sei ein Zufallsopfer gewesen.

2017 war er zwei Mal in psychiatrischer Behandlung. «Weil ich kokainabhängig bin.» Bereits damals, das geht aus den Akten hervor, habe er Aussagen gemacht, dass er das Gefühl habe, dass die Menschen um ihn herum Roboter seien. «Es darf nicht vorkommen, dass ich jemanden umbringe. Ich habe falsch reagiert», sagte er am Mittwoch . Er sei bereit, eine Therapie zu machen: «Ich werde lange Zeit eingesperrt sein.» Anfang Dezember 2018, knapp zwei Monate bevor er die schwere Tat beging, musste er aus dem Elternhaus ausziehen. Das Verhältnis sei angespannt gewesen. Als der Beschuldigte das letzte Wort hatte, entschuldigte er sich bei den Familienangehörigen: «Ich wollte nicht, dass es so kommt.»

Sohn findet im Gerichtssaal klare Worte

Ivor Rivola, der ältere Sohn des Opfers, las im Gerichtssaal einen Brief vor. Währenddessen kämpfte er mit den Tränen. «Das letzte Mal, als ich meine Mutter sah, lag sie röchelnd und panisch um ihr Leben kämpfend in der Ambulanz. Dieser Anblick hat sich bei mir eingebrannt und wird mich nie wieder loslassen.» Die Überwachungskameras hätten den gesamten Weg des Täters von seinem Wohnort nach Aarau aufgezeichnet. «Für mich erscheint der Mörder ruhig und zielgerichtet.

Er hatte einen Plan, erledigte diesen und ging wieder nach Hause.» Auf dem Rückweg hingegen sei er nervös gewesen: «Er hatte seine mit dem Blut meiner Mutter getränkte Jacke unter dem Arm getragen. Mir zeigt dies, dass dem Mörder sehr bewusst war, dass er ein Verbrechen begangen hatte», sagte Ivor Rivola. Der Anwalt der Opferfamilie hatte auf Mord plädiert und Zweifel am Gutachten geäussert.

Ivor Rivola stellte die Grundsatzfrage nach der Wirksamkeit einer kleinen Verwahrung: «Wer glaubt, dass solche Menschen nach der stationären Massnahme wieder gesunde, in der Gesellschaft funktionierende Bürger werden, glaubt an Wunder», so der Sohn.