Der Regierungsrat will Grossfamilien die Sozialhilfe nicht kürzen

Martina Bircher will Grossfamilien die Sozialhilfe kürzen. Den Vorstoss hat die SVP-Nationalrätin noch als Grossrätin eingereicht. Sie verlangte, dass Haushalte mit mehr als fünf Personen für ein zusätzliches Kind nicht mehr Geld für den Grundbedarf und fürs Wohnen erhalten sollen. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Die geforderte Begrenzung der Sozialhilfe betreffe in erster Linie die Kinder und Jugendlichen der betroffenen Familien. Das sei nicht mit der Kinderrechtskonvention vereinbar. Zumal bekannt sei, dass Kinder von sozialhilfebeziehenden Eltern ein viel höheres Risiko hätten, später ebenfalls von Sozialhilfe zu leben. «Um genau dies zu verhindern, ist es besonders wichtig, bei sozialhilfebeziehenden Familien auf eine frühe Förderung und soziale Integration der Kinder hinzuwirken», argumentiert der Regierungsrat.

Von einer Änderung wären im Aargau ungefähr 177 Kinder betroffen. Bei einem Grundbedarf von 200 Franken pro Monat und Kind könnten alle Gemeinden und der Kanton zusammen pro Jahr knapp 425 000 Franken sparen, rechnet der Regierungsrat vor. Diesen Einsparungen seien aber die nicht bezifferbaren Folgekosten der Begrenzung der Sozialhilfe gegenüberzustellen, die laut Regierung im Einzelfall «um ein Vielfaches» höher sein dürften.

Kinder aus Grossfamilien werden benachteiligt

Zwar liege bei den Beiträgen für den Grundbedarf und fürs Wohnen durchaus eine Art Automatismus vor, wie ihn Bircher kritisiert, so der Regierungsrat. Der Automatismus sei aber so ausgestaltet, dass ein Mehrpersonenhaushalt finanziell nicht besser dastehe als ein Einpersonenhaushalt. «Kinderreiche Familien sind gegenüber kleineren Familien nicht bessergestellt», schreibt der Regierungsrat. Im Gegenteil: Werde der Grundbedarf begrenzt, führe dies zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die in einer Grossfamilie leben. Einen sachlichen Grund für die geforderte Ungleichbehandlung gebe es nicht.

Der Regierungsrat teilt denn auch Birchers Meinung nicht, dass die heutigen Regelungen Anreiz genug seien, eine Grossfamilie zu gründen. Die Gründe für den Wunsch nach einer grossen Familie seien eher in der kulturellen Herkunft zu suchen, als in einem finanziellen Anreiz. Das Recht auf Gründung einer Familie sei aber verfassungsrechtlich garantiert. «In diesen ureigenen Wunsch eines Menschen soll sich der Staat nicht einmischen», findet der Regierungsrat. Hingegen könne und solle das Thema Familienplanung in der Beratung und Betreuung der betroffenen Personen durchaus thematisiert werden.

Martina Bircher ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. «Sie argumentiert, wie ich erwartet habe, mit der Gleichbehandlung», sagt die Nationalrätin. Ihr fehle bei dieser Argumentation der Vergleich mit der arbeitenden Bevölkerung. Diese erhalte zwar für ein zusätzliches Kind Kinderzulagen: «Aber sogenannte situationsbedingte Leistungen, wie eine Mitgliedschaft im Verein, müssen diese Familien selber bezahlen.» Bircher schliesst nicht aus, dass sie im Nationalrat einen ähnlichen Vorstoss einreichen wird. «Ich muss mir jetzt einfach überlegen, wie ich den Vorstoss formuliere, dass nicht erneut das Gleichbehandlungsargument kommt.»