
Der Schweizer Pass ist weniger beliebt als auch schon
Die Nachfrage nach dem roten Pass verläuft in Wellenbewegungen: Anfang des Jahrtausends stieg sie stark an, nahm nach einem Höchststand 2006 wieder deutlich ab, um ab 2014 erneut anzuziehen. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der abgeschlossenen Einbürgerungen mit rund 44’200 den zweithöchsten Wert. Zudem ging bei vielen Einbürgerungsämtern eine überdurchschnittliche Zahl von neuen Gesuchen ein. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich beispielsweise verzeichnete eine Zunahme von rund einem Drittel.
Zum Anstieg beigetragen hatte eine Informationsoffensive: Ausländer wurden brieflich ermuntert, rechtzeitig ein Gesuch einzureichen. Rechtzeitig meint: Bevor Anfang 2018 das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft trat, das mehrere Verschärfungen enthält. Einbürgerungswillige Personen müssen zusätzliche Integrationskriterien erfüllen und zwingend über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
Bis zu 30 Prozent weniger
Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das laufende Jahr mit einem Rückgang bei den ordentlichen Einbürgerungsgesuchen von 7,5 Prozent. Das Interesse am Erwerb des Schweizer Bürgerrechts sei aber «weiterhin gross», liege die Zahl der Gesuche doch deutlich über dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016. Das neue Gesetz brachte nämlich nicht nur Verschärfungen. Um ein Gesuch einreichen zu können, muss ein Ausländer neu nur zehn statt wie bisher zwölf Jahre Aufenthalt in der Schweiz nachweisen können.
Einfacher einbürgern lassen können sich seit Mitte Februar zudem die Ausländer der dritten Generation. Ihnen steht neu die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung offen. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren ist dafür der Bund zuständig, die Kosten für die Gesuchsteller sind deutlich tiefer und die Abläufe schneller. Allerdings hält sich das Interesse an der erleichterten Einbürgerung in Grenzen: Bis Ende November zählte das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) 874 Einbürgerungsgesuche von Ausländern der dritten Ausländergeneration. Gemäss einer Studie würden aber rund 25’000 Kinder und junge Erwachsene die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Günstiger, aber aufwendig
Sarah Notter vom Zürcher Gemeindeamt liefert einen Erklärungsansatz für das bescheidene Interesse: Die erleichterte Einbürgerung sei zwar günstiger, aber auch mit grossem Aufwand verbunden. Die Gesuchsteller müssen unter anderem nachweisen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben und mindestens ein Elternteil während fünf Jahren hier die obligatorische Schule besucht hat. «Zumindest im Kanton Zürich bringt die ordentliche Einbürgerung weniger Aufwand mit sich», sagt Notter. So sind aus Zürich denn auch nur 37 Gesuche um erleichterte Einbürge- rung beim Bund eingegangen.
Spitzenreiter ist der Kanton Aargau mit 188 Gesuchen. Bei den Nationen schwingt Italien deutlich obenaus: Rund die Hälfte aller Gesuche stammt von jungen Italienerinnen und Italienern.