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Der Zürcher Kantonsrat beschliesst Stimmrechtsalter 16 – nun muss das Volk darüber entscheiden

Der Zürcher Kantonsrat beschliesst Stimmrechtsalter 16 – nun muss das Volk darüber entscheiden

Zur Frage, wer bei der Demokratie im Kanton Zürich mitmachen darf, bahnen sich zwei Volksabstimmungen an: einerseits über das Stimmrechtsalter 16, andererseits über das für Einbürgerungen massgebliche Bürgerrechtsgesetz.

Matthias Scharrer

Keystone

Im Kanton Zürich sollen künftig Personen ab 16 Jahren auf kommunaler und kantonaler Ebene wählen und abstimmen dürfen. Das hat der Kantonsrat am Montag beschlossen. In der Schlussabstimmung kam das auf einen Vorstoss von Sonja Gehrig (GLP, Urdorf) zurückgehende Anliegen auf eine Mehrheit von 95:73 Stimmen.

Das Lager der befürwortenden Parteien reicht von der AL über SP, Grüne, GLP und EVP bis zur Mitte-Fraktion. Lediglich die SVP und die FDP stimmten dagegen. Sie wollten am Stimmrechtsalter 18 festhalten. Die Schlussabstimmung ging diskussionslos vonstatten. Die Debatte über den Vorstoss war bereits Anfang Oktober im Kantonsrat geführt worden.

Weil die Neuerung mit einer Änderung der Kantonsverfassung einhergeht, muss nun noch das kantonale Stimmvolk darüber entscheiden. Der Kanton Zürich wäre nicht der erste, der das Stimmrechtsalter 16 einführt: Die Glarner Landsgemeinde hatte dies schon im Jahr 2007 beschlossen. Ebenso gilt es in Österreich und in mehreren deutschen Bundesländern.

Nicht gerüttelt wurde im Zürcher Kantonsrat am Grundsatz, dass nur Personen ab 18 Jahren sich in politische Ämter wählen lassen können.

Über das kantonale Bürgerrechtsgesetz, das der Kantonsrat am Montag ebenfalls in der Schlussabstimmung annahm, kommt es wohl auch zur Volksabstimmung. Der SVP ist der Gesetzestext, der Einbürgerungen regelt, zu «weich», wie Diego Bonato (SVP, Aesch) sagte. Seine Partei werde daher das Kantonsratsreferendum ergreifen.

Die dafür nötigen 45 Stimmen bringt sie zusammen: In der Schlussabstimmung zum Bürgerrechtsgesetz unterlagen SVP und EDU mit 47:126 Stimmen. Alle anderen Parteien, von der FDP über die Mitte, die EVP, die GLP, die Grünen und die SP bis hin zur AL, begrüssten das neue Gesetz.

Es sei ein vernünftiger Kompromiss, lautete der Tenor. So seien die Einbürgerungshürden für straffällige Jugendliche erhöht worden; dafür gelten künftig weniger lange Wohnsitzfristen in den Gemeinden und tiefere Gebühren für einbürgerungswillige jugendliche Ausländerinnen und Ausländer, wenn die geplante Gesetzesvorlage in Kraft tritt.

Sie entspricht weitgehend der seit vier Jahren geltenden Praxis, wie Michael Biber (FDP, Bachenbülach) betonte. Doch statt wie bisher auf Verordnungsebene müsse die Bürgerrechtsfrage auf kantonaler Gesetzesebene geregelt werden. Dies sei notwendig als Ergänzung zum nationalen Bürgerrechtsgesetz, erklärte Sonja Gehrig (GLP, Urdorf).

Gehrig hielt fest, es handle sich beim kantonalen Bürgerrechtsgesetz um ein «gut gemittetes Gesetz». Dessen Hauptzweck sei es, gleiche Einbürgerungschancen in allen Gemeinden zu ermöglichen.

sagte Gehrig. Zumal die Schweiz heute die strengsten Einbürgerungsregeln in ganz Europa habe, wie Silvia Rigoni (Grüne, Zürich) zu bedenken gab.

Die SVP kritisiert am neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz, dass die für Einbürgerungen verlangten Aufenthaltsdauern in Gemeinden zu kurz und die geforderten Sprachkenntnisse zu gering seien. Auch wollte sie im Gesetz festschreiben, dass Gemeinden vor Einbürgerungen bei der Polizei Informationen über die Einbürgerungswilligen einholen.

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