Die Fakten zur umstrittenen Antenne in Uerkheim

«Uerkheim diskutiert»

Heute Abend ab 20 Uhr lädt das Referendumskomitee zum Anlass «Uerkheim diskutiert» im Gemeindesaal ein. Dabei erhielten alle bei Kaffee und Kuchen die Gelegenheit, sich bei offenen Gesprächen (ohne Vortrag) auszutauschen. Der Anlass helfe, die eigene Meinung zu festigen, egal ob diese für oder gegen die geplante Antenne sei.

Am 15. März stimmt Uerkheim über die geplante Swisscom-Mobilfunkantenne auf dem Schulhausdach Hübeli ab. Parallel und unabhängig dazu läuft das Baugesuchsverfahren der Swisscom zur Erstellung einer Mobilfunkanlage. In den vergangenen Monaten regten mehrere Anlässe die Befürworter und Gegner zu teils hitzigen Diskussionen an. Im Vorfeld der Abstimmung macht das Zofinger Tagblatt einen umfassenden Faktencheck rund um die umstrittene Mobilfunkantenne.

Die politische Auseinandersetzung

Wie kam es zur Urnenabstimmung vom 15. März? Die Chronologie

Juli 2017: Die Mikrozelle auf der Telefonkabine beim Gemeindehaus, die einen beschränkten Empfang im Dorfzentrum und im Gebiet Berg sicherstellte, fällt dem Unwetter zum Opfer. Die Swisscom installiert in der Folge eine provisorische Mikrozelle im Gemeindehaus. Diese bietet aber nur einen bescheidenen Mobilfunkempfang im Dorfzentrum. Einzelne Gebiete in der Gemeinde verfügen noch immer über gar keinen oder nur schwachen Empfang. Die Swisscom möchte diese Situation für ihre Kunden verbessern.

Mai 2018: In den Gemeindenachrichten informiert der Gemeinderat, er habe einem Mietvertrag mit der Swisscom zugestimmt. Dabei überlasse die Gemeinde als Vermieterin die Mietfläche des Schulhausdachs Hübeli der Swisscom als Mieterin zwecks Erstellung und Betrieb einer Telekommunikationsanlage. Das Dach sei aus funktechnischer Sicht als bester Standort festgelegt worden. Grundsätzlich sind Abschlüsse von Mietverträgen gemäss den Bestimmungen der kantonalen Gemeindegesetzgebung und auch der Uerkner Gemeindeordnung Sache des Gemeinderates.

Juni 2018: An der Gemeindeversammlung stellt eine Anwohnerin folgenden Überweisungsantrag: «Der Gemeinderat ist zu beauftragen, der Swisscom mitzuteilen, dass das Schulhaus und die unmittelbare Umgebung des Schulhauses für einen Mobilfunkstandort nicht zur Verfügung stehen.» Dieser Antrag wird klar abgelehnt.

Mai 2019: Anlässlich der Gemeindeversammlung stellt eine Anwohnerin erneut einen Überweisungsantrag: «Der Gemeinderat ist zu beauftragen, dass sie aus dem Vertrag mit der Swisscom aussteigen, auch wenn dadurch Kosten entstehen, und dass das Schulhaus als Mobilfunk-Antennen-Standort nicht mehr zur Verfügung steht.» Dieser Antrag wird äusserst knapp erneut abgelehnt. Aufgrund des knappen Abstimmungsresultates und gestützt auf einen Wiedererwägungsantrag stellt der Gemeinderat in Aussicht, den Vertrag anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung auf die Traktandenliste zu setzen.

November 2019: An der Gemeindeversammlung lehnt der Souverän den traktandierten Vertrag und damit die Mobilfunkantenne ab.

Dezember 2019: Das Referendum kommt zustande, weshalb für den 15. März eine Urnenabstimmung angesagt wird.

Was löst die heftigen Debatten rund um die neue Anlage aus?

Gegner der 5G-Mobilfunkantenne argumentieren, dass die Auswirkungen der Strahlungen auf Menschen und Tiere bislang zu wenig bekannt seien. Deshalb sei auch der Standort auf dem Schulhausdach nicht zu verantworten, unter dem viele Kinder ein- und ausgehen. Ausserdem könnten die Liegenschaften in unmittelbarer Nähe zur Antenne an Wert verlieren.

Die Befürworter betonen, dass das Schulhaus als «Omen» gewertet werde (Orte mit empfindlicher Nutzung), an denen der Bund den Strahlengrenzwert zehnmal niedriger festgelegt hat. Sie begrüssen ausserdem den Vorteil, den eine neue Mobilfunkantenne bringe: Die Strahlung beim Endgerät würde gesenkt, weil das Handy weniger strahlen müsse, damit es Empfang finde. Nebst den Argumenten beider Lager gab auch der als Drohung zu lesende anonyme Brief an Gemeindeammann Herbert Räbmatter zu reden. Diesen erhielt er im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom November 2019.

Wieso muss es das Schulhaus Hübeli sein?

Wie die Swisscom vermeldete, hat sich das Schulhaus Hübeli aus funktechnischer Sicht als der am besten geeignete Standort erwiesen. Neben dem Schulhaus seien auch der Kirchturm sowie das Gemeindehaus als Standorte geprüft worden. Das Signal vom Gemeindehaus aus käme nicht ins Gemeindegebiet Grossmatten. Beim Kirchturm sei die bauliche Realisierbarkeit aufgrund des zu kleinen Platzangebotes unrealistisch. Vom Schulhaus aus wäre die Abdeckung auf dem ganzen Gemeindegebiet möglich, und die technische Voraussetzung sei aufgrund der Sirenenanlage auf dem Dach bereits gegeben. Ausserdem müsse die Mobilfunkantenne laut Raumplanungsgesetz in einer Bauzone realisiert werden, Hochspannungsleitungsmasten in der Nähe kommen deshalb dafür nicht infrage.

Welche Konsequenzen hat ein Nein zum Vertrag bei der Abstimmung am 15. März für die Gemeinde?

Wie bei jedem anderen Mietverhältnis hätte auch dieser Mietvertragsbruch finanzielle Folgen. Weil die Gemeinde und die Swisscom beim Vertragsabschluss nicht damit gerechnet haben, in eine solche Situation zu geraten, hat man keine Ausstiegsklausel vereinbart. Das würde eine zivilrechtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen, in der die beiden Parteien den Schadenersatz aushandeln. Nebst den finanziellen Folgen bliebe der Mobilempfang in Uerkheim weiterhin dürftig.

Was geschieht, wenn die Gemeinde an der Urne den Standort der Mobilfunkantenne und damit den Vertrag mit der Swisscom ablehnt, der Gemeinderat das Baugesuch jedoch bewilligt?

Diese Situation wäre einzigartig und die Gemeinde müsste sich erst extern dazu beraten lassen. Eine allfällige Baubewilligung seitens des Gemeinderates hiesse, dass das Projekt grundsätzlich wie geplant umsetzbar wäre. Wenn das Projekt aufgrund des Urnen-Neins nicht auf dem Schulhausdach realisierbar wäre, könnte auch beispielsweise eine Privatperson aus der Nachbarschaft das Projekt nach einem erneuten Baubewilligungsverfahren übernehmen und es auf seiner privaten Liegenschaft realisieren.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich nach dem Entscheid an der Urne nochmals dagegen zu wehren?

Die einzige Möglichkeit wäre eine Stimmrechtsbeschwerde, die aber nur bei Verletzung von politischen Rechten bei Wahlen und Abstimmungen eingereicht werden kann. Der Entscheid liegt beim Departement Volkswirtschaft und Inneres und könnte ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und schliesslich ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Baugesuchsverfahren

Was geschah bisher? Die Chronologie

April 2019: Die Swisscom Schweiz AG reicht ein Baugesuch zur Erstellung einer Mobilfunkantenne auf dem Schulhausdach Hübeli ein. Als erste Instanz prüft die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau technische Themen betreffend Strahlung und Ähnlichem. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

29. November bis 30. Dezember 2019: Das Baugesuch liegt bei der Gemeinde auf.

Dezember 2019: Die Gegner reichen in einer Sammeleinwendung über 90 Unterschriften gegen das Antennen-Baugesuch der Swisscom ein. Die Antwort auf das Baugesuch ist zurzeit noch offen.

Kann der Gemeinderat ein Baugesuch aus politischen Gründen ablehnen?

Der Bund gibt die Richtlinien bezüglich Mobilfunkanlagen vor. Wenn die Richtlinien eingehalten werden, gibt es keinen politischen Spielraum. Der Gemeinderat muss in einem solchen Fall das Baugesuch gutheissen. Die Antenne kann also über das Baugesuch höchstwahrscheinlich nicht verhindert werden.

Wie wurden die Einwendungen gegen das Baugesuch behandelt?

Die Einwendungen wurden im üblichen Rahmen behandelt wie bei anderen Baugesuchsverfahren. Mit den Einwendern wird im Sinne der Gewährung des rechtlichen Gehörs eine Einwendungsverhandlung durchgeführt. Die Verhandlung findet aber  erst nach dem Entscheid vom 15. März statt, um nicht unnötige Ressourcen der Gemeinde zu verbrauchen, falls das Volk Nein zum Standort sagt. Die Gemeinde hat nach Abschluss der Einwendungsverhandlungen «nur» noch darüber zu entscheiden, ob die Bauordnungs- und Zonenvorschriften eingehalten sind, weil die technischen Fragen bereits von den kantonalen Stellen gutgeheissen wurden.

Wer konnte gegen das Baugesuch überhaupt Einsprache erheben?

Diejenigen Personen, die unmittelbar von der neuen Antenne betroffen wären. In erster Linie sind es all diejenigen, die auf die Antenne sehen. Es betrifft aber auch Personen, die mit allfälligen Konsequenzen leben müssten, sprich von der Strahlung betroffen sind. Grundsätzlich wird der Rahmen für die Einwendungen grosszügig behandelt, was auch in diesem Fall so war.