Die Siegfried-GV findet wie geplant statt – per Livestream

Da reibt man sich die Augen: Die Generalversammlung der Zofinger Siegfried AG kann trotz Corona-Lockdown wie zu Jahresbeginn terminiert durchgeführt werden – allerdings nicht wie geplant. Die Aktionärinnen und Aktionäre kommen nicht in den Genuss des traditionellen und grosszügigen Apéro riche und dürfen sich auch nicht im Stadtsaal versammeln.

«Wir führen die diesjährige Generalversammlung per Internet durch», sagt Peter Gehler, Kommunikationschef der Siegfried AG. Eine Generalversammlung ohne Aktionärinnen und Aktionäre? Geht das rechtlich? Hat nicht jeder Aktionär das Recht, an der GV das Wort zu ergreifen?

«Es verläuft alles korrekt», sagt Gehler. «Laut COVID-19-Notverordnung des Bundes werden derzeit Generalversammlungen auf schriftlichem Weg und ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abgehalten.» Diese sind im Besitz des Geschäftsberichts und kennen die Anträge des Verwaltungsrats. Darüber abstimmen können die Eigentümerinnen und Eigentümer, indem sie einer unabhängigen Stimmrechtsvertreterin (in diesem Fall die BDO AG) mitteilen, ob sie bei einem Antrag Ja oder Nein stimmen oder sich enthalten. Wortmeldungen – wie sie besonders Kleinaktionäre gerne abgeben – sind allerdings nicht möglich. Stattfinden wird die GV am 17. April und kann ab 10 Uhr im Internet mitverfolgt werden.

Weshalb keine Verschiebung, sondern Notrecht? Ordentliche GVs von Unternehmen sind nicht das Gleiche wie Unterhaltungsanlässe, die einfach abgesagt werden können. Das Aktienrecht sieht vor, dass die Generalversammlung binnen sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden muss. Die Aktionäre wären zudem durch Verschiebungen finanziell unmittelbar betroffen, weil die Dividende ohne gültigen Beschluss einer GV nicht ausbezahlt werden darf.

Eine GV ohne Aktionäre («Geister-GV») ist aktienrechtlich unzulässig – genau diesen Punkt hat der Bundesrat in seiner Notverordnung aufgehoben. Interessant in diesem Zusammenhang: Im künftigen Aktienrecht ist neu eine Internet-GV vorgesehen – doch kommt diese Möglichkeit für die Corona-Situation zu spät.