Die Swisscom plant eine Antenne nach neustem 5G-Standard in Richenthal

Bei der Hubgarage in Richenthal ragt seit kurzem eine meterhohe Profilstange in die Höhe. Im Ortsteil der Gemeinde Reiden plant die Swisscom eine 22 Meter hohe Sendeantenne des Mobilfunkstandards 5G. Das Baugesuch liegt seit Dienstag für 20 Tage bei der Bauverwaltung zur Einsprache auf. 

Die geplante Antenne in Richenthal ist gemäss Swisscom die erste nach neustem 5G-Standard auf Reider Gemeindegebiet. Zur Standortwahl schreibt Sabrina Hubacher, Mediensprecherin der Swisscom: «Swisscom realisiert Standorte nur dort, wo sie tatsächlich benötigt werden. Der geplante Standort verbessert die Versorgung und sorgt für mehr Kapazität.» 

Der Bauvorsteher der Gemeinde Reiden, Willi Zürcher (FDP), kann zum Baugesuch nur bedingt Auskunft geben. «Wenn die Grenzwerte eingehalten sind und sonst keine Verstösse gegen Baurecht vorhanden sind, können weder wir als Gemeinde noch der Kanton die Bewilligung verweigern.» Auch bei der Standortwahl konnte der Gemeinderat nicht mitentscheiden. Dies sei Sache der Telecom-Anbieter und des Grundstückbesitzers. «Dass der Handy-Empfang in Richen­thal relativ schlecht ist, ist aber bekannt.» Die Grundhaltung des Reider Gemeinderats gegenüber Mobilfunkantennen ist positiv. «Wir können nicht immer mehr Digitalisierung fordern und gleichzeitig die Technologie, die dafür benötigt wird, ablehnen», sagt Zürcher. Ob die Bevölkerung von Richenthal das gut finde, werde sich zeigen. Er geht davon aus, dass es in Richenthal mehr Diskussionen geben wird als an anderen Orten, weil es die erste Antenne ist. Auf die Frage, ob es eine Infoveranstaltung geben wird, sagt Zürcher: «Das ist eigentlich nicht die Aufgabe der Gemeinde, aber ich will es momentan auch nicht ausschliessen.» 

Auch der Kanton hat bei der Telekommunikation kaum Spielraum, da diese auf Bundesebene geregelt ist. «Es ist rechtlich nicht zulässig, dass Gemeinden oder Kanton den Bau von bewilligungsfähigen Antennen verhindern», bestätigt auch Peter Bucher von der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe). Schliesslich hätten die Telekommunikationsunternehmen einen bundesweiten Versorgungsauftrag. 

Im Allgemeinen findet Bucher die Diskussion um die Belastung durch Handystrahlen massiv überbewertet und emotional aufgeladen. Die Argumente von 5G-Gegnern seien oft wissenschaftlich unhaltbar. «Mit dem Umstieg auf 5G geht kein gesundheitliches Risiko einher.» Denn mit dem neusten Mobilfunkstandard würden dieselben Grenzwerte eingehalten wie bei konventionellen. Und obwohl 5G bis 100-mal höhere Datenmengen transportiere als heutige Netze, bedeute dies nicht eine höhere Strahlenbelastung. Der Kanton prüfe die Strahlenbelastung anhand von Abnahme- und Kontrollmessungen. Zudem sei die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), die Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen soll, in mehreren Urteilen des Bundesgerichts bestätigt worden.