Doppeltes Ja zum Stadion – das sind nun die fünf grössten Hindernisse zum ersten Spiel

Der Einwohnerrat hat die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017» am Montagabend nur unter Vorbehaltangenommen. Denn sie ist auf der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau aufgepfropft, die vom Regierungsrat zwar für «genehmigungsfähig» erklärt worden, aber noch nicht definitiv genehmigt ist.

Grund: Es ist immer noch eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht hängig. Sollte diese – wider erwarten – gutgeheissen werden, stünde man vor einem Scherbenhaufen. Eine weitere Verzögerung für den Bau des Aarauer Stadionswäre die Folge.

  • Gegen die «Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd» sind drei Einwendungen (eine mit 157 Unterschriften) eingegangen. Es folgen nun die Einspracheverhandlungen. Anschliessend wird der Stadtrat entscheiden. Der Gestaltungsplan muss dann auch vom Kanton genehmigt werden. Ein Weiterzug dieses Entscheids ans Verwaltungsgericht etc. ist möglich.
  • Am 24. November finden die Volksabstimmungen über die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017» und den 17-Mio-Kredit statt.
  • Die Baugesuche für das Stadion und die vier Hochhäuser werden wohl 2020 aufgelegt. Es dürfte Einsprachen geben. Deren Behandlung dürfte mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.
  • Die HRS muss Investoren für die Hochhäuser finden (Voraussetzung dafür ist eine rechtsgültige Baubewilligung). Im Gespräch ist die Ortsbürgergemeinde, die die Hälfte des kleinsten Wohnturms übernehmen könnte.
  • Der Baubeginn dürfte nicht vor Ende 2022 erfolgen. Der Bau wird rund drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Inbetriebnahme des Stadions ist vor Abschluss des Gesamtprojektes möglich.