
Ehe für alle – Geld für alle
Am 26. September stimmen wir über die «Ehe für alle» ab. Wird das Vorhaben angenommen, hat das für unsere Sozialwerke weitreichende Konsequenzen. Darüber spricht niemand gerne, ja, es ist schlichtweg kein Thema.
Man muss wissen: Bei einem Ja zur «Ehe für alle» haben verheiratete Frauen beim Tod der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwenrente, falls die Ehe fünf Jahre gedauert und die überlebende Partnerin mindestens 45-jährig ist. Das kann man gut finden oder schlecht. Es ist bloss ein Fakt.
Zudem muss man wissen, dass gleichgeschlechtliche Paare dieses Privileg nicht haben. Es wird hier also eine Diskriminierung von homosexuellen Männern geschaffen. Auch das kann man gut finden oder schlecht.
Ein Faktum ist, dass die «Ehe für alle» eine Ungleichbehandlung des Geschlechts impliziert. Ein anderes Faktum lautet, dass damit die Anspruchsvoraussetzungen der Sozialversicherungen ausgeweitet werden. Es werden Personengruppen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen bekommen, eben verheiratete, gleichgeschlechtliche Frauen, die heute keinen Anspruch haben.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Mit der Ehe für alle wird der Leistungskatalog der AHV ausgebaut. Das kann man gut finden oder schlecht. Man sollte das aber sagen dürfen.
Bruno Nett, Safenwil