Einfacher Einstieg ins Rauchen: Immer mehr Kantone verbieten den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche

Jugendliche, die rauchen wollen, gelangen in der Schweiz relativ einfach an ihre Ware – zumindest wenn sie sich auch mit E-Zigaretten zufrieden geben. Denn laut Gesetz dürfen Läden und Kioske E-Zigaretten grundsätzlich auch an Minderjährige verkaufen. In den meisten Kanton gibt es dazu keine Regeln. Ob die Ware verkauft wird, hängt dann einzig davon ab, ob sich die Verkäufer an den Branchenkodex halten oder nicht. Dieser sieht den Verkauf nicht vor.

Doch jetzt beginnen die Kantone mit der Regulierung. Immer öfter dürfen E-Zigaretten nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden: In Bern ist ein Verbot bereits beschlossene Sache. Der Solothurner Regierungsrat hat soeben ein Gesetz angekündigt. Auch in St. Gallen und im Thurgau soll das Verkaufsverbot kommen. Sechs weitere Kantone haben jüngst bereits Regeln eingeführt: das Wallis, die beiden Basel, Neuenburg, Genf und Freiburg.

Sind E-Zigaretten der Einstieg ins Rauchen?

Zwar sind E-Zigaretten klar weniger schädlich als herkömmliche Glimmstängel. Doch die Kantone argumentieren, dass auch nikotinhaltige E-Zigaretten zu Abhängigkeit führen können. Insbesondere aber besteht die Befürchtung, dass sich Jugendliche mit den E-Zigaretten ans Rauchen gewöhnen. Und das könnte langfristige Folgen haben: Mehr als die Hälfte der späteren Raucher beginnt vor dem 18. Lebensjahr mit dem Ziehen an der Zigarette.

Tatsächlich sind E-Zigaretten offenbar als «Einstieg» beliebt. Dies zeigte 2020 eine Studie des Kinderspitals Zürich: Von den dort befragten 16- und 17-Jährigen rauchten rund 70 Prozent der Mädchen und 60 Prozent der Jungen gelegentlich oder regelmässig. Am häufigsten griffen sie zur E-Zigarette.

Bern plant eine nationale Regelung – aber es geht nur langsam

Eigentlich wäre schon lange eine nationale Regelung geplant. – Die Kantone müssten gar nicht mehr handeln, wenn die Mühlen in Bern nicht so langsam mahlen würden. Im neuen Tabakgesetz ist nämlich vorgesehen, dass schweizweit keine Zigaretten und E-Zigaretten mehr an alle unter 18 verkauft werden dürfen.

Doch das Gesetz lässt seit Jahren auf sich warten. 2015 lag bereits ein Entwurf vor, bis heute ist die Vorlage aber noch nicht durchs Parlament. Immerhin: Inzwischen sieht es so aus, als ob es sich auf der Schlussgeraden befindet. National- und Ständerat ringen noch darum, wie weit ein Werbeverbot gehen soll.

Das Gesetz wird wahrscheinlich 2023 in Kraft treten. Bis dahin können Jugendliche «weiterdampfen». Grund für den laxen Umgang ist übrigens nicht zuletzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Die Richter entschieden 2018, dass auch nikotinhaltige E-Zigaretten unter das Lebensmittelgesetz fallen und verkauft werden dürfen.

Auch bei herkömmlichen Zigaretten spielt der Jugendschutz nicht immer

Nicht nur bei den E-Zigaretten, sondern auch bei den herkömmlichen Zigaretten besteht ein kantonaler Flickenteppich in Sachen Jugendschutz: Fünfzehn Kantone haben bei den gewöhnlichen Zigaretten die Altersgrenze bei 18 Jahren festgesetzt. In neun Kantonen können Jugendliche bereits mit 16 legal Zigaretten kaufen.

In Schwyz und in Appenzell Innerrhoden gibt es gar keine Regelung. «Grundsätzlich kann ein 14-Jähriger in diesen Kantonen Tabakwaren kaufen, wenn der Verkäufer keine Hemmungen hat», sagt Wolfgang Kweitel von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Tabakprävention. Und:

«Momentan sind wir das einzige Land in Europa, das kein nationales Mindestalter für den Verkauf von Tabak kennt.»

Damit sei die Schweiz betreffend Jugendschutz «mit Abstand das Schlusslicht in Europa».

Wissenschaftler sagen: Das Verbot alleine bringt nicht viel

So oder so dürfte ein Verkaufsverbot alleine nur wenig bringen. Dies zeigte eine Studie, die eben erst von Wissenschaftler der Uni Basel veröffentlicht wurde. Demnach haben die bisher in den Kantonen eingeführten Verkaufsverbote bei den Jugendlichen «höchstens zu einer kleinen Reduktion des Tabakkonsums geführt». Zwar kaufen Jugendliche bei Verboten tatsächlich weniger oft Zigaretten, sie beschafften sie aber einfach über Kollegen.

Neben einem Verkaufsverbot brauche es deshalb auch eine klare Einschränkungen bei der Werbung und eine Anpassung der Tabaksteuer, fordert Wolfgang Kweitel. Er warnt bereits jetzt: Zwar sehe das neue Gesetz ein Zigaretten-Werbeverbot bei Jugendlichen vor. Es lasse aber noch zu viele Schlupflöcher offen.