Einkauf, Zahnarzttermin und Coiffeurbesuch: Das gilt neu beim Grenzübertritt nach Deutschland

Deutschland hat seine Einreisebestimmungen wegen Corona wieder verschärft. Seit Sonntag müssen alle, die ins Nachbarland einreisen, entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Doch es gibt eine Ausnahme – und davon profitiert die Grenzregion. Die AZ beantwortet die neun wichtigsten Fragen.

1. Wer braucht einen Nachweis, dass er getestet, genesen oder geimpft ist?

Alle ab zwölf Jahren. Anerkannt sind Antigentests, die nicht älter sind als 48 Stunden, und PCR-Tests. Diese dürfen maximal 72 Stunden alt sein. Reist jemand aus einem Virusvariantengebiet ein, darf der Antigen-Schnelltest nur 24 Stunden zurückliegen.

2. Kann ich den Test erst in Deutschland machen?

Nein, der Test muss auf Verlangen vorgewiesen werden können. Er muss also in der Schweiz oder einem anderen Herkunftsland gemacht worden sein.

3. Wer übernimmt die Kosten für die Tests?

In der Schweiz übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests, die man in einem Testzentrum, bei einem Arzt, in Spitälern oder Apotheken durchführen lässt. Bei PCR-Tests zahlt der Bund die Tests, wenn man sich aufgrund von Symptomen testen lässt, eine Meldung der SwissCovid-App erhalten hat oder eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einem Arzt erhalten hat, dass man sich testen lassen soll. Für einen Reisenachweis übernimmt der Bund die Kosten für den PCR-Test explizit nicht.

4. Kann ich einen digitalen Testnachweis vorlegen?

Ja, der Testnachweis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden. Er muss zudem in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein.

5. Muss ich auch getestet, genesen oder geimpft sein, wenn ich einkaufen gehe?

Nur wenn Sie den Einkaufsbummel mit einer Reise verbinden, die länger als 24 Stunden dauert. Denn für Tagespendler – und darunter fallen auch Einkaufstouristen – gilt die Re­gelung (derzeit) nicht. Sie benötigen also keinen Nachweis. Anders ist es, wenn die Schweiz in Deutschland auf die Liste der Staaten käme, die als Virusvariantengebiete oder Hochrisikogebiete gelten. Dann braucht es immer einen Nachweis – wie übrigens auch, wenn man über den Luftweg einreist. Aktuell sind beim Robert-Koch-Institut zwei Länder – Brasilien und Uruguay – als Virusvariantengebiete gelistet und 43 Länder gelten als Hochrisikogebiete.

6. Kann ich also auch weiterhin in Deutschland zum Coiffeur oder Zahnarzt?

Durchaus – es sei denn, der Termin dauert länger als 24 Stunden, was wir in beiden Fällen für Sie nicht hoffen.

7. Wird kontrolliert, ob man einen Nachweis vorlegen kann?

Ja, die Bundespolizei führt in den grenznahen Gebieten und an Bahnhöfen stichprobenartig Kontrollen durch. Bei einem Augenschein der AZ am Montag in badisch Laufenburg und Bad Säckingen waren die Grenzübergänge unbesetzt und auch im nahen «Hinterland» waren keine Kontrollen auszumachen. An Flughäfen mussten Passagiere bereits jetzt einen negativen Test vorlegen. Wenn Sie also für den Einkaufstrip kurz nach Frankfurt fliegen – Test nicht vergessen.

8. Gilt die Ausnahme auch für Grenzgänger?

Ja, auch Grenzgänger und Studenten sind von der 3-G-Regel ausgenommen. «Das Zusammenleben in einer Grenzregion ist etwas anderes als eine Urlaubsreise. Deshalb gibt es Ausnahmen für Familien und Pendler und die 24-Stunden-Regel für den Grenzverkehr gilt fort», sagten die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Konstanz und Waldshut, Andreas Jung und Felix Schreiner, gegenüber dem «Südkurier».

9. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte und mich länger als 24 Stunden ohne Nachweis in Deutschland aufhalte?

Dann droht, werden Sie erwischt, ein «hohes Bussgeld», wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website schreibt. Dieses richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz und kann bis zu 2500 Euro betragen; bei einigen Verstössen gegen das Gesetz droht sogar ein Bussgeld bis 25000 Euro.