Er schlug seine Frau immer wieder: Italiener muss wegen häuslicher Gewalt ins Gefängnis

Wer den 34-jährigen Pino (Name geändert) vor Gericht parlieren hörte, hätte leicht glauben können, der kleingewachsene, sich eloquent in Szene setzende Italiener könne keiner Fliege etwas zuleide tun. Seine 27-jährige Ehefrau, ebenfalls Südländerin, aber nicht aus Italien stammend, ist da freilich anderer Ansicht. Weil sie Pino zur Anzeige gebracht hatte, sass dieser seit Mitte Februar in Untersuchungshaft. In der von der Leitenden Staatsanwältin Barbara Loppacher verfassten Anklageschrift wurden Pino verschiedene Gewaltdelikte vorgehalten.

Gemäss Anklageschrift schloss Pino die Ehefrau samt den Kindern zweimal während eines ganzen Tages in der Wohnung ein. Dabei stellte er Telefon und Internet ab, «damit die eingeschlossenen Personen keine Hilfe alarmieren konnten». Zwei- bis dreimal pro Monat, sagte die Ehefrau, sei sie von Pino übel traktiert worden. Sie bestätigte den in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt. «Er riss sie mehrfach an den Haaren», heisst es darin, «warf sie zu Boden, packte sie am Hals und traktierte sie mit starken Fusstritten gegen den Bauch.» Pino habe ihr auch gedroht, sie in die Badewanne zu setzen und mit Säure zu übergiessen oder ihr mit einer eigens zu diesem Zweck besorgten Pistole in den Kopf zu schiessen.

Er durfte schon einmal sieben Tage lang nicht heim

Den Aussagen seiner Frau folgte Pino mit einem milden Lächeln. Alles, was ihm vorgeworfen werde, sei erlogen. Seine Ehefrau versuchte er als Kokainabhängige hinzustellen, die alles im Drogenrausch erfunden habe. Kaum einmal beantwortete der Beschuldigte eine Frage von Gerichtspräsidentin Karin von der Weid präzis, meistens driftete er in Geschichten ab, die darauf abzielten, aus der Klägerin eine Unperson und aus ihm ein Unschuldslamm zu machen. Zu einem Strafbefehl aus dem Jahr 2015 sagte er, er sei für etwas verurteilt worden, das er nicht getan habe. Pino durfte damals, wie er selbst ausführte, sieben Tage nicht nach Hause. Sprich: Es ging damals schon um häusliche Gewalt.

«Gutachten am Rande der Verleumdung»

Das Gutachten, das ihm eine ausserordentliche Gefährlichkeit attestiert, sei restlos erfunden, meinte Pino. «Ich bin nicht die Person, die hier beschrieben wird.» Für seinen amtlichen Verteidiger Silvio Mayer bewegt sich dieses Gutachten «am Rande der Verleumdung». Sein Mandant werde darin als Psychopath abgestempelt; dabei habe ihn der Gutachter nie persönlich gesehen. Letzteres war coronabedingt.

Rebecca Leiser-Schneider, die Anwältin der Zivil- und Strafklägerin, führte aus, das Gefährlichkeitsgutachten habe die Ängste von Frau und Kindern verstärkt. Eine erneute Delinquenz erscheine wahrscheinlich. Pino habe die Persönlichkeit seiner Frau schwerwiegend verletzt. Er habe sie ständig kontrolliert und Kontakte nach aussen, auch zu ihrer Familie, verunmöglicht.

Nur schuldig wegen Fahrens ohne Führerausweis?

Pinos Verteidiger warf der Zivil- und Strafklägerin vor, die ganze Geschichte konstruiert zu haben. Die Fotos, welche die Gewaltanwendung beweisen sollten, habe sie manipuliert – darum seien sie auf ihrem Smartphone nicht mehr auffindbar. Pinos Fall zeige, wie das Rechtssystem missbraucht werden könne, wobei die Straf- und Untersuchungsbehörden als Steigbügelhalter agierten.

Pino könne man nur eines anlasten: Dass er, ohne den Führerschein bei sich zu haben, Auto gefahren sei. Dafür sei er mit 100 Franken zu büssen.

Die Befragung, konterte Rebecca Leiser-Schneider, habe gezeigt, dass Pino immer die passende Ausrede zur Hand habe. «Er ist uneinsichtig und versucht, alles zu verharmlosen.» Zur Kesb sei Pino gegangen, nachdem ihm seine Frau zum ersten Mal gedroht habe, ihn zu verlassen. Warum sie bei ihm geblieben sei? Für ihre Anwältin lag die Antwort auf der Hand: In finanzieller und sozialer Hinsicht sei die Frau vom Beschuldigten abhängig gewesen. «Sie war hier stark isoliert.»

Keine Zweifel an Glaubwürdigkeit der Frau

Pech für Pino, dass die penetranten Versuche, die Klägerin schlecht zu machen, beim Gericht nicht fruchteten. Karin von der Weid hegte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau. Sie sprach Pino in allen Punkten schuldig und verurteilte ihn, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer Busse von 1500 Franken und zu fünf Jahren Landesverweisung. Die Richterin verfügte zudem, dass die Sicherheitshaft um drei Monate bis zum 22. September verlängert wird.