
Fall Santoro: Obergericht reduziert Freiheitsstrafe für Autohändler leicht und senkt Schadenersatzsumme massiv
Ende Januar 2019 wurde Riccardo Santoro vom Bezirksgericht Lenzburg zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren sowie einer Geldstrafe von 320 Tagessätzen à 80 Franken (also 25’600 Franken) verurteilt. Das Gericht sprach den Unternehmer, der im Autoleasing-Geschäft tätig war, des gewerbsmässigen Betrugs, der Veruntreuung, der Misswirtschaft, der Urkundenfälschung sowie der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.
Die Verurteilungen standen im Zusammenhang mit einem Leasingmodell, das Santoro mit der Firma SAR premium cars AG betrieb, in der er als Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer agierte. Seine Geschäftsidee bestand darin, seinen Kunden die Fahrzeuge zu aussergewöhnlich vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen. Dabei übernahm die SAR als Lieferantin der Fahrzeuge auch Risiken, die im normalen Leasingverhältnis die Leasinggesellschaft – im Fall Santoro die Fidis AG – zu tragen hat.
Das Modell erwies sich jedoch als unrentabel und konnte nur aufrechterhalten werden, indem die SAR der Leasinggesellschaft Fidis immer mehr und teurere Leasingfahrzeuge verkaufte. Auf diese Weise konnte die Firma von Santoro zwar kurzfristig Einnahmen generieren, diese konnten aber die langfristigen Verluste nicht decken, die sich durch das Geschäftsmodell ergaben.
Neben der Gefängnis- und Geldstrafe verpflichtete das Bezirksgericht den Autohändler auch zu einer Schadenersatzzahlung von rund 12,2 Millionen Franken an die Fidis AG. Santoro und die Staatsanwaltschaft fochten das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg an: Der Autohändler forderte einen vollständigen Freispruch, der Staatsanwalt eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf sieben Jahre.
Obergericht behandelte Fall Santoro an mehreren Tagen
Das Aargauer Obergericht behandelte den Fall an mehreren Verhandlungstagen, der letzte war der 25. Juni. Das Urteil wurde genau zwei Monate später gefällt – nun ist es veröffentlicht worden. Und es fällt zumindest teilweise im Sinn von Santoro aus: Die Freiheitsstrafe wurde von 6 Jahren auf 5 Jahre und 3 Monate reduziert, die Geldstrafe von 32’000 Franken wurde neu bedingt ausgesprochen.
Das Obergericht bestätigt gemäss einer Mitteilung der Gerichte Aargau im Wesentlichen die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen Misswirtschaft und mehrfacher Urkundenfälschung im Buchhaltungs- und Leasingbereich. Hingegen spricht es Santoro teilweise vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung und in einer Vielzahl von Fällen vom Vorwurf des Betrugs frei. Dies, weil die Fidis AG im Geschäftsverkehr mit der SAR grundlegende Sorgfaltspflichten missachtet und nicht gemerkt habe, dass Santoros Firma gar nicht Eigentümerin der von ihr verkauften Fahrzeuge war.
Schadenersatzsumme um fast 10 Millionen Franken reduziert
Ferner spricht das Obergericht den Beschuldigten teilweise vom Vorwurf der mehrfachen Veruntreuung frei. Im Gegensatz zum Bezirksgericht Lenzburg ist das Obergericht der Auffassung, dass zwei Leasingfahrzeuge, die Kunden vor Ablauf der ordentlichen Leasingdauer an Santoros Firma zurückgaben, im Eigentum der SAR und nicht im Eigentum der Fidis standen.
Weil diese Fahrzeuge demnach nicht fremd waren, konnte der Beschuldigte sie auch nicht veruntreuen. Aufgrund der Freisprüche reduziert sich die Schadenersatzsumme, die Santoro der Fidis zu bezahlen hat, von rund 12,2 Millionen Franken auf rund 2,9 Millionen Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.