
Sexuelle Nötigung: SBB-Zugbegleiter küsste und betatschte Frauen im WC und in der 1. Klasse
Aussage gegen Aussage: Diese Konstellation ist bei Vorwürfen von sexueller Nötigung oder Belästigung häufig. Für sich betrachtet, war das auch in zwei Vorfällen aus dem Jahr 2018 so, mit denen ein ehemaliger SBB-Zugbegleiter konfrontiert war, der vor dem Bezirksgericht Baden angeklagt war. Allerdings gab es bei den Schilderungen der betroffenen Frauen Parallelen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann per Strafbefehl wegen mehrfacher sexueller Belästigung und Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätze à 90 Franken verurteilt. Dagegen erhob er Einsprache, sodass es zur Gerichtsverhandlung kam. Wobei die Staatsanwaltschaft die Anklage ergänzt hatte und wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Nötigung eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken forderte.
Der erste Vorfall: Eine Frau stieg in Baden in den falschen Zug in Richtung Frick statt Aarau und erzählte dem Zugbegleiter ihr Missgeschick. Der schickte sie ganz nach hinten. Dort, die beiden waren hier allein, habe er sie in die Toilette gezogen. Vor Gericht erzählte sie:
«Er hat sich aufgeknöpft, meine Hände genommen und sich mit ihnen berührt. Und gesagt: Findest du mich schön?»
Sie habe ihm die ganze Zeit gesagt, er soll damit aufhören, und dass sie Probleme mit Männern habe. Aber er habe versucht, ihr zwischen die Beine zu fassen. Schliesslich konnte sie sich losreissen und flüchten. Angezeigt hat sie ihn einige Monate später, als sie ihn am Bahnhof in Baden wiedererkannte.
Die Frau, in weite schwarze Kleider gehüllt, machte vor Gericht einen angeschlagenen Eindruck. Sie habe seit dem Vorfall Flashbacks, nehme Medikamente. Den Angeklagten blickte sie mehrmals vorwurfsvoll an und sagte ihm: «Wirklich, das macht man nicht.»
In der 1. Klasse kam er ihr zu nah
Zum zweiten Vorfall kam es in einem ICE von Basel nach Zürich: Der Zugbegleiter bot einer jungen Frau an, in die 1. Klasse zu wechseln – weil sie attraktiv sei. «Er war sehr aufdringlich. Ich ging in die 1. Klasse in der Hoffnung, dass er aufhört», erzählte sie vor Gericht. Wenig später forderte er sie aber auf, in ein Sechser-Abteil zu wechseln, wo er sich zu ihr setzte. Sie sagte:
«Nicht lange, und er beugte sich zu mir rüber und küsste mich. Ich war mega perplex und konnte es nicht einordnen. Ich habe ihn weggedrückt und gesagt, dass ich das nicht möchte.»
Trotzdem küsste er sie wieder, führte ihre Hand an seine Genitalien. Aus Angst, den muskulösen Zugbegleiter zu provozieren, habe sie ihn nicht geschlagen. «Ich war überfordert.»
Kurios, dass er sich später für ein Selfie mit ihr fotografieren liess. Sie habe das gemacht, damit er besser identifiziert werden könne. In Zürich angekommen, begleitete er sie zum Ausgang, wo er sie erneut küsste. Danach habe sie ihn am Hauptbahnhof Zürich mehrmals gesehen, als sie in den Zug steigen wollte, dann aber auf den nächsten gewartet.
Er liebte seinen Job als Zugbegleiter
Der Beschuldigte erschien im Business-Look vor Gericht, mit Blazer, blauem Hemd und Seitenscheitel im schwarzen Haar. Während die Zeuginnen aussagten, hielt er einen Kugelschreiber in den verschränkten Fingern oder machte sich Notizen. Die Vorwürfe stritt er vehement ab.
Bei den meisten Fragen verwies er auf frühere Aussagen. Zu einem dritten ähnlichen Vorfall, zu dem das Verfahren eingestellt worden war, wollte er sich nicht äussern. Er sagte:
«Ich habe meinen Job als Zugbegleiter sehr geliebt. Man hat mich geschätzt.»
Und er würde doch nie in einem vollen Zug derart Job und Ruf aufs Spiel setzen.
Die Vorwürfe seien bei den SBB zwar nie ein Thema gewesen, wegen der psychischen Belastung habe er aber eine Stelle als Sachbearbeiter in einem Büro angenommen. Nun verdiene er deutlich weniger. Vor allem sehe er seine Tochter (die bei ihrer Mutter lebt) viel weniger. Denn als Zugbegleiter habe er oft Spätschicht gehabt, um sich tagsüber um seine Tochter kümmern zu können.
Beim Schlusswort holte er aus, ehe Einzelrichterin Gabriella Fehr ihn zur Kürze ermahnte. Er sagte:
«Die zwei Jahre sind für mich die Hölle gewesen. Ich bin ein sehr hilfsbereiter Mensch mit einem sehr grossen Herz.»
Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Anwälte der beiden Frauen forderten eine Genugtuung. Richterin Fehr beurteilte deren Aussagen als glaubwürdig, nicht zuletzt weil sie unabhängig voneinander ähnliche Vorfälle geschildert haben.
Fehr verurteilte den Angeklagten wegen mehrfacher sexueller Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken (Probezeit 2 Jahre). Beiden Opfern sprach sie je 1000 Franken Genugtuung zu.