Franziska Roth zur Whistleblower-Affäre: «Inakzeptable Äusserungen, aber kein Rassismus»

Ende April reichte Regierungsrätin Franziska Roth eine Anzeige gegen den früheren Projektleiter Urs Zanoni ein, der einen nicht freigegebenen Bericht an eine Grossratskommission schickte. Ob ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet wird, ist offen. Vor einem Jahr bot dieselbe Franziska Roth einem Whistleblower an, auf ein Verfahren wegen desselben Delikts zu verzichten.

Frau Roth, stimmt die Aussage des Whistleblowers, dass Sie ihm 2017 angeboten hatten, das Strafverfahren gegen ihn einzustellen?

Franziska Roth: Der Mann zeigte sich im Herbst 2016 selbst an, weil er eine Klärung des Falles wollte. Neben der Selbstanzeige reichte auch das Departement Gesundheit und Soziales eine Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Ein Strafverfahren kann indes nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, nicht vom Departement. Wir wären bereit gewesen, gegebenenfalls eine sogenannte Desinteresse-Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft abzugeben, was ich dem Mann angeboten hatte.

Was war Ihre Motivation, dem Mann die Einstellung des Strafverfahrens anzubieten?

Wie gesagt, kann ein Strafverfahren grundsätzlich nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, nicht von einem Departement. Dem ehemaligen Mitarbeiter sollte ein möglichst reibungsloser Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Wo liegt der Unterschied zum Fall von Urs Zanoni, gegen den Sie dieses Jahr eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichten?

Auch wenn es in den beiden Fällen um eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung geht, sind sie so unterschiedlich, dass man sie nicht vergleichen kann.

 

Der Informant sagt, er habe das Angebot abgelehnt, weil er der Meinung sei, die Rassismus-Vorwürfe seien im Departement nicht richtig aufgearbeitet worden.

Diese Information ist falsch. Rassismus wird im Departement Gesundheit und Soziales nicht geduldet. Die Vorwürfe von damals wurden intern und extern untersucht. Ein strafrechtliches Verhalten konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Trotzdem handelte der kantonale Sozialdienst rasch und ergriff aufgrund des Falles verschiedene Massnahmen personeller und organisatorischer Art bezüglich Nachtdienst. Dazu zwei konkrete Beispiele: Die Führung und die Unterstellungsverhältnisse wurden neu geregelt. Und es wurde eine Verhaltens-Charta mit den Mitarbeitern zusammen erarbeitet.

Der Whistleblower sagt, der Mitarbeiter des Nachtdienstes im Departement, dem er Rassismus vorgeworfen habe, sei im Frühling 2017 entlassen worden – können Sie dies bestätigen?

Ja, das stimmt. Zusätzlich erfolgten weitere personelle Wechsel im Nachtdienst, um die Situation in diesem Bereich zu beruhigen. Über weitere Einzelheiten geben wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft.

Hat die Entlassung des Mannes einen Zusammenhang zu den Rassismus-Vorwürfen, die 2016 gegen ihn erhoben wurden?

Nach einer internen Untersuchung wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es konnte jedoch kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden. Deshalb kam es zu diesem Zeitpunkt nicht zu einer Strafanzeige wegen Rassismus. Bei den menschenverachtenden Bemerkungen handelte es sich um inakzeptable Äusserungen, die jedoch keine Verletzung der Rassismus-Strafnorm darstellten. Da das Vertrauensverhältnis zwischen diesem Mitarbeiter und dem Kantonalen Sozialdienst nicht mehr gegeben war, trennte man sich von ihm.