Fünf Verurteilungen im Keba-Debakel: Strafbefehl auch gegen Aaraus Stadtpräsident Hilfiker

Ziemlich genau zwei Jahre ist es her, dass die totalsanierte Kunsteisbahn KEBA eröffnet wurde. Und zeitgleich führten die Betreiber verlängerte Öffnungszeiten ein. Allerdings war das entsprechende Baugesuch vom Februar 2016 damals noch nicht bewilligt.

Dennoch blieben sowohl das Aussenfeld als auch die Eishalle weit länger für den Spiel- und Kunsteislaufbetrieb offen, als es die damals geltenden Betriebszeiten zuliessen. Es ist der Beginn des seither andauernden Keba-Debakels.

Nach einer anonymen Anzeige gegen die Keba-Verantwortlichen und gegen den Suhrer Gemeinderat im Sommer 2017 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau schliesslich im Oktober des letzten Jahres ein Strafverfahren.

Dabei ging es nebst der verlängerten Betriebszeiten der Kunsteisbahn auch um den Einbau einer neuen Lüftungsanlage.

Erst war nicht klar, wer denn zur Verantwortung gezogen werden könnte. Nun hat die Staatsanwaltschaft fünf Verurteilungen ausgesprochen. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Bewusster Verstoss und verspätetes Baugesuch

Drei Personen des Keba-Verwaltungsrats wurden wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz per Strafbefehl zu Bussen von 2000 Franken verurteilt: Der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker als Vize-Verwaltungsratspräsident, der Verwaltungsratspräsident sowie ein Dritter. Alle drei waren zeichnungsberechtigt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in den Jahren 2016 und 2017 bewusst gegen die bewilligten Betriebszeiten verstossen zu haben.

Gegen einen vierten Beschuldigten, den Gesamtbauleiter, wurde wegen fahrlässiger Missachtung des Baugesetz im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Lüftungsanlage eine Busse von 1000 Franken ausgesprochen. Der Gesamtbauleiter hätte die fehlende Baubewilligung bemerken müssen und somit den illegalen Einbau verhindern können, heisst es im Schreiben der Staatsanwaltschaft Aargau. Das entsprechende Baugesuch wurde erst später eingereicht und bewilligt.

Suhrer Gemeindepräsident hat baurechtliche Verstösse nicht geahndet

Dicke Post gibt es für den früheren Suhrer Gemeindepräsidenten und Alt Grossrat (FDP) Beat Rüetschi: Der 67-Jährige wird wegen Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse 1400 Franken verurteilt.

Der Beschuldigte sei in seiner damaligen Funktion als Ressortverantwortlicher für Bau, Verkehr und Planung mehrfach davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Keba regelmässig und massiv gegen die bewilligten Zeiten verstosse. Dennoch habe er diese baurechtlichen Verstösse weder verfolgt noch geahndet.

Rüetschi sagt gegenüber der AZ, er werde den Strafbefehl akzeptieren, der Fall sei für ihn erledigt. Der Entscheid sei „rein formalrechtlich sicher richtig so“. Weiter wolle er sich zu dieser Sache nicht äussern.