Die Solothurner Spitäler sollen vom Kanton weitere 70 Millionen Franken erhalten
Die Solothurner Spitäler sollen vom Kanton weitere 70 Millionen Franken erhalten
Zur Abgeltung ihrer pandemiebedingten Ertragsausfälle sollen die Solothurner Spitäler vom Kanton mit weiteren 70,3 Millionen Franken entschädigt werden. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates folgt dem Antrag des Regierungsrats.
Die Ansprüche aller Spitäler für das Jahr 2020 werden in einer Mitteilung auf 41,5 Millionen Franken beziffert. Nach Abzug der bereits geleisteten Akontozahlung von 16,2 Millionen Franken, die das Solothurner Stimmvolk im April gutgeheissen hatte, resultiert gemäss Kanton für das vergangene Jahr ein noch zu beantragender Kredit von 25,3 Millionen.
Und bereits für den kommenden Winter 2021/22 rechne man bei den Solothurner Spitälern und Kliniken mit zusätzlichen erheblichen Ertragsausfällen und Mehrkosten. Deshalb wird ein weiterer Verpflichtungskredit in der Höhe von 45 Millionen Franken für die beiden Jahre beantragt. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates folgt grossmehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats.
Die Volksabstimmung über die Schlusszahlung 2020 und den Verpflichtungskredit 2021/22 ist für den kommenden Februar geplant.
Zustimmung zum Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung 2022
Im Kanton Solothurn sollen nächstes Jahr knapp 164 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen. Vom Bund kommen 91 Millionen, der Regierungsrat will 72,8 Millionen vom Kanton beisteuern. Das entspricht den gesetzlich vorgesehenen 80 Prozent des Bundesanteils.
Da ein tendenziell immer grösserer Betrag für die Prämienverbilligung der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe eingesetzt werden muss, bleibt immer weniger für die individuelle Prämienverbilligung der einkommensschwachen Haushalte übrig. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates stimmt dem Vorschlag des Regierungsrates mit grosser Mehrheit zu.