
Gemeinde Reiden ohne Budget – Regierungsrat gibt Stimmrechtsbeschwerde statt
An dieser Gemeindeversammlung wurde das Budget für das Jahr 2019 grossmehrheitlich bewilligt. Gegen diesen Beschluss wurde aus der Versammlung eine Beschwerde eingereicht. Dieser Beschwerde hat der Regierungsrat nun stattgegeben, wie die Gemeinde Reiden am Donnerstagnachmittag mitteilte. Damit ist das Budget der Gemeinde Reiden für das Jahr 2019 nicht mehr rechtskräftig, und die Budgetversammlung für das Budgetjahr 2019 muss wiederholt werden.
Der Regierungsrat begründe seinen Entscheid damit, dass an der Gemeindeversammlung ein Verfahrensfehler erfolgte, heisst es weiter. Im Rahmen der Budgetdebatte wurde ein genereller Kürzungsantrag von Versammlungsteilnehmenden für alle Globalbudgets um 2 Prozent nicht zur Abstimmung gebracht. Der Antrag war von der Versammlungsleitung als Rückweisungsantrag eingestuft und deshalb nicht zur Abstimmung gebracht worden. Der Regierungsrat argumentiere nun aber damit, dass diese Einschätzung falsch war und damit ein Verfahrensfehler vorliege, der die demokratischen Grundrechte der Versammlung verletzte. Zwar sei angesichts der Komplexität des Budgetprozesses für eine Gemeinde nicht klar, ob in der nötigen Zeit während der Versammlung ein Budget um 2 Prozent hätte reduziert werden können. Weil aber auch die Diskussion darüber nicht zugelassen worden war, taxierte der Regierungsrat diesen Verfahrensfehler als Verstoss gegen die demokratischen Rechte.
Für die Gemeinde Reiden bedeutet dies, dass sie aktuell ohne rechtskräftiges Budget ist. Sie kann damit nur noch gebundene Ausgaben (auf der Basis von Verträgen, Leistungsvereinbarungen oder gesetzlicher Verpflichtungen) tätigen. Frei bestimmbare Ausgaben sind vorerst nicht mehr möglich. Die Gemeindeverwaltung habe die nötigen Abklärungen umgehend an die Hand genommen, um den aktuellen Handlungsspielraum zu ermitteln und das weitere Vorgehen zu bestimmen, heisst es weiter. Der Gemeinderat Reiden seinerseits werde sich umgehend mit den politischen Konsequenzen befassen.