«Grünes Haus»: Firma will am Färbeweg 1,23 Mio. Franken investieren

Archivbild (juni 2019, Joel Widmer)
Archivbild (juni 2019, Joel Widmer)

Die Liegenschaft am Färbeweg 2, das grüne historische Landhaus aus dem 17. Jahrhundert, ist derzeit eingerüstet. Ein Kran und ein Toitoi-WC stehen davor. Gearbeitet wird aber nicht – oder nicht mehr. Zurzeit läuft ein erneutes Baubewilligungsverfahren für den Umbau des Hauses, das in einem desolaten Zustand ist. 

Rückblick: Im August 2017 wurde ein erster Teilgestaltungsplan bewilligt. Dann, im Dezember 2019, bewilligte der Aarburger Gemeinderat den Abbruch des grünen Gebäudeteils. Dies, obwohl das Haus in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) unter den schützenswerten Kulturobjekten aufgeführt ist und damit «nicht abgebrochen oder zerstört werden darf» und «gebührend zu unterhalten» ist. Der Gemeinderat aber nutzte für seinen Entscheid einen weiteren Passus der BNO: «Erweist sich bei Gebäuden die vollständige Erhaltung als unzumutbar, kann eine bauliche Veränderung oder ausnahmsweise ein Abbruch vom Gemeinderat bewilligt werden.» Beim Haus am Färbeweg 2 erachtete die Gemeinde die hohen Renovationskosten als unzumutbar. Im Januar 2020 dann pfiff der Kanton Aargau den Gemeinderat zurück und erteilte diesem einen Rüffel. Der Aarburger Gemeinderat sei dreimal – zuletzt von Regierungsrat Stephan Attiger persönlich – aufgefordert worden, die Anweisung umzusetzen. 

Sicherungsmassnahmen wurden vorgenommen 

Inzwischen hat der Liegenschaftsbesitz von Stefan Steiner hin zur Firma Wyss Building AG in Nebikon gewechselt. Im Sommer und Herbst 2020 wurden gemäss Lars Bolliger, Leiter der Abteilung Bau Planung Umwelt der Gemeinde Aarburg, Sicherungsmassnahmen zum Schutz der Bausubstanz vorgenommen. Diese wurden Anfang November winterfest abgeschlossen. Gleichzeitig läuft ein Baubewilligungsverfahren zum Umbau des Hauses. Die Auflage endete am 27. Oktober. Vorgesehen ist der Einbau von Wohnungen. Ein Abriss steht nicht mehr zur Diskussion. Die Firma Wyss a+s immo AG rechnet mit Kosten von 1,225 Mio. Franken für den Umbau. 

Eine Einwendung ist gegen das Baugesuch eingegangen. Die Person, die in der Zeitung nicht mit Namen genannt werden möchte, kritisiert so einiges. Einerseits seien die Bauarbeiten im Sommer ohne ordentliche Baubewilligung in Angriff genommen worden. Erst später hiess es, dass es sich um Sicherungsmassnahmen gehandelt habe. Der Einwender findet aber: «Eine vorübergehende Gebäudesicherung kann in verschiedener Art ausgeführt werden. Die bestehende Bausubstanz kann auch notdürftig abgestützt und gegen eindringendes Wasser mit einem Notdach so gesichert werden, dass eine vorübergehende Sicherung gegen Einsturz gewährleistet ist.» Aus seiner Sicht sei der Rückbau bis auf wenige Wände ausgeführt worden. «Und es werden neue Wände gemauert, Decken betoniert, Elektrorohre und Abläufe verlegt nach Plänen, die noch keine Gültigkeit haben respektive noch gar nicht eingereicht und bewilligt wurden.» Das Vorgehen erinnere ihn stark an die Vorgehensweise wie beim Objekt an der Landhausstrasse 2 von 2013. Ein weiterer Kritikpunkt: Im bewilligten Teilgestaltungsplan vom August 2017 sei vorgesehen gewesen, dass der Anbau südwestseitig rückgebaut wird und stattdessen ein Laubengang respektive Balkone entstehen sollen. «Im neuen eingereichten Baugesuch ist vorgesehen den südwestseitigen Anbau stehen zu lassen und Loggias einzubauen», kritisiert der Einwender. Er verlange, dass der bewilligte Teilgestaltungsplan eingehalten wird. 

Seitens Gemeinde sagt Lars Bolliger auf Anfrage des ZT: «Fragen zur Bestandesgarantie sind noch in Abklärung. Der Gemeinderat entscheidet über das Baugesuch und Einwendungen unter Berücksichtigung des gültigen Gestaltungsplans.» Dabei würden die Bauherrschaft und der Einwender miteinbezogen.