Hochwasserschutz-Projekt wird in Abschnitte «Autobahn» und «Bleiche» aufgeteilt

Mit dem Projekt «Hochwasserschutz Wigger» soll dem Fluss wieder mehr Raum gegeben und so die umliegenden Gebiete bei künftigen Hochwasserereignissen geschützt werden. Mit dem Hochwasserschutzprojekt werden die Siedlungsgebiete und insbesondere die Industriezonen von Zofingen und Strengelbach besser geschützt.

Nun kommt es zu einer erneuten Projektauflage. Und zwar wird das Projekt neu in zwei eigenständige Abschnitte Autobahn und Bleiche aufgeteilt. «Damit der Abschnitt Autobahn vorgezogen und selbständig gebaut werden kann, enthält diese Projektaufteilung als weitere Projektänderung einige Anpassungen im Abschnitt Autobahn», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Aargau. Im anderen Abschnitt (Bleiche) seien keine Anpassungen nötig, um den Abschnitt Autobahn realisieren zu können. Zudem wird ein Rodungsgesuch aufliegen. Einsehbar sind die Pläne vom 19. März bis 19. April auf den Gemeindeverwaltungen Zofingen, Strengelbach, Brittnau und Oftringen.

Bisherige Einwendungen bleiben bestehen

Einwendungen gegen die Projektteilung sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstras­se 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. «Während der öffentlichen Auflage der Projektaufteilung können nur Einwendungen gegen die Aufteilung als solche und gegen die Projektänderungen im Abschnitt Autobahn erhoben werden, nicht aber gegen die Projektinhalte des bisherigen ungeteilten Projekts», heisst es im Schreiben des Kantons. Die bisherigen Einwendungen bleiben bestehen und werden mit der jeweiligen Projektbewilligung abgehandelt werden – «sie müssen und können also nicht neu eingereicht werden», betont der Kanton.

Was den Abschnitt Bleiche betrifft, so wird dieser anschliessend zur Bewilligungsreife gebracht; an der Pflicht – namentlich zur Restwassersanierung beim Aeschwuhr – ändert sich durch die vorliegende Projektaufteilung nichts. Und: Im Einwendungsverfahren werde keine Parteientschädigung ausgerichtet, heisst es seitens des Kantons. (pd/jam)