
Ist Regierungsrat Beat Villiger geschont worden?
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat in der Affäre um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger (CVP) eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet (wir berichteten). Es geht um die Frage, wer Informationen über ein Verfahren gegen Villiger an die Medien weitergegeben hat. Dabei sind nun auch Journalisten des Online-Magazins «Republik» als Zeugen vorgeladen, wie es in einem gestern veröffentlichten Bericht des Magazins heisst. Der Bericht trägt die Überschrift «Das Versagen der Staatsanwaltschaft und das Schattengefecht des Justizdirektors». Darin bemängelt der Autor, dass bis anhin «keine einzige relevante Frage der Justizaffäre geklärt wurde». Stattdessen werde wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt.
Die relevanteste Frage und der zugleich gröbste Vorwurf der «Republik» lautet: Ist Beat Villiger von der Staatsanwaltschaft Luzern geschont worden? Das Magazin, dem die Untersuchungsakten vorliegen, verweist auf «zahlreiche Widersprüche und Ungereimtheiten» bei den Ermittlungen, denen die Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen sei. Vor allem beim Tatverdacht der Urkundenfälschung vermutet die «Republik» zu wenig Konsequenz. Die Staatsanwaltschaft hat den mutmasslich manipulierten Kaufvertrag als eine straflose schriftliche Lüge eingestuft. Das Magazin vermutet hinter diesem Vorgehen wiederum den Tatverdacht der Begünstigung. Bestünde der Verdacht, dass die Justiz einen Regierungsrat nicht gleich behandelt wie einen einfachen Angestellten, werde das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, heisst es weiter.
Auf Anfrage dieser Zeitung distanziert sich die Staatsanwaltschaft Luzern klar von diesen Vorwürfen. «Die Untersuchung wurde von Beginn weg neutral und objektiv geführt», schreibt Simon Kopp, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Luzern. «Es gibt für uns auch keinen Grund, eine Untersuchung wegen Begünstigung einzuleiten.» Dieser Vorwurf sei haltlos, so Kopp.
Für die «Republik» ist klar: Weder das Kantonsgericht fühle sich zuständig noch die Justizdirektion, mögliche Versäumnisse zu überprüfen. Im Kanton Luzern gebe es grobe institutionelle Probleme, resümiert das Magazin. Es gebe nur eine Stelle, die den Verdacht auf Begünstigung durch die Luzerner Staatsanwaltschaft prüfen könnte: die Oberstaatsanwaltschaft. Also die Stelle, die die fragwürdige Arbeit ganz zu Beginn überhaupt abgesegnet habe.
Informationsleck in der Verwaltung?
Zurück zum Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Neben Journalisten wird zurzeit wohl auch Verwaltungspersonal vorgeladen, um das Informationsleck zu finden. Gegenüber dem Online-Magazin Zentralplus sagte Simon Kopp: «Innerhalb der Luzerner Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Strassenverkehrsämtern Luzern und Zug hatten verschiedene Mitarbeiter Kenntnis vom Verfahren gegen Villiger.» Es könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass jemand ausserhalb der Verwaltung die «Republik» informiert habe. Gemäss Kopp wird die Untersuchung von der fünften Abteilung der Staatsanwaltschaft Luzern geführt. Die damalige Untersuchung im Fall Villiger sei von der Staatsanwaltschaft Sursee durchgeführt worden. «Somit wird diese Untersuchung von einer anderen Abteilung und von einem Staatsanwalt geführt, welcher bisher nichts mit dem Fall zu tun hatte.»
Affäre Villiger: Das ist passiert Die «Republik» machte vor drei Wochen, vor den Wahlen im Kanton Zug, publik, dass der Regierungsrat Beat Villiger wegen zweier Strassenverkehrsdelikte und wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung von der Luzerner Staatsanwaltschaft einvernommen wurde. Ein Verdacht der Polizei war, dass Villiger einen Kaufvertrag zurückdatiert hat, um die Strafverfolger zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber im Januar dieses Jahres ein. Es lägen «keinerlei Anhaltspunkte vor», heisst es in der «Republik». Mittlerweile sind drei Wochen vergangen, Villiger wurde wiedergewählt, und nach wenigen Tagen Bedenkzeit nahm er die Wahl an. Noch am Wahlsonntag gab der CVP-Politiker im «SonntagsBlick» bekannt, dass er eine uneheliche Tochter hat.