Jährlich rund 5 Millionen Stunden: Die grösste Pflegestation im Aargau ist die Familie

Die Aufgaben, die pflegende und betreuende Angehörige übernehmen, sind vielfältig: Sie besorgen den Haushalt, sie übernehmen die körperliche Pflege, sie kümmern sich um administrative Belange, sie koordinieren die ambulanten Dienste, sie kochen, leisten Gesellschaft.

Die genaue Anzahl der geleisteten Stunden in der Pflege und der Betreuung von Angehörigen ist nicht bekannt, da informelle Freiwilligenarbeit nicht registriert werden muss. Immerhin gibt es Schätzungen. «Man nimmt an, dass im Kanton Aargau jährlich rund 5 Millionen Stunden Pflege und Betreuung von den 85 000 Personen freiwillig und unentgeltlich geleistet werden», sagt Christina Zweifel, Leiterin der kantonalen Fachstelle Alter und Familie.

Bei durchschnittlichen Arbeitskosten von 55 Franken pro Stunden, betrage der «Wert» dieser Freiwilligenarbeit im Aargau 275 Millionen Franken pro Jahr. Zwei Drittel der geleisteten Stunden werden von Frauen erbracht. «Die Pflege von Angehörigen wird in der Regel nicht bewusst geplant», sagt Zweifel. Sie ergebe sich oft aus einem Vorfall und die Angehörigen übernehmen vorzu die anstehenden Aufgaben. Je hilfebedürftiger ein älterer Mensch wird, desto grösser wird die Arbeitsbelastung für die pflegenden Angehörigen. Schon bald stelle sich da die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Betreuung gegenüber von Beruf und Familie; aber auch Schuldgefühle seien an der Tagesordnung, etwa, wenn jemand gewisse Aufgaben nicht übernehmen wolle oder könne.

Entlastungsangebote sind oft zu wenig bekannt

Rund zwei Drittel aller älteren pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause hauptsächlich von ihren Angehörigen betreut. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Partnerinnen und Partner, die selber aufgrund ihres Alters an der Schwelle der Gebrechlichkeit stehen. Dies geht aus einer 2010 veröffentlichten Studie (Perrig-Chiello, Höpflinger und Schnegg, 2010) hervor. Daran wird sich auch in nächster Zukunft nichts ändern. Im Gegenteil: Die Studie kommt zum Schluss, dass die Hilfe durch die erwachsenen Kinder an Bedeutung verlieren wird. Denn aufgrund der geringeren Geburtenhäufigkeit wird sich die intergenerationelle Hilfe verstärkt auf eine Tochter bzw. einen Sohn konzentrieren.

Da jedoch die Frauen (und sie sind es, die nach wie vor mehrheitlich die elterliche Pflege übernehmen) besser ausgebildet und vermehrt erwerbstätig sind als früher, geraten diese im Falle einer Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zunehmend in einen zweiten familial-beruflichen Vereinbarkeitskonflikt. Diese Problematik zeige deutlich, dass intergenerationelle Hilfe nicht nur eine private familiale Angelegenheit sei, sondern eine gesellschaftliche und politische Dimension habe, die unbedingt vermehrt öffentlich diskutiert werden müsse, folgern die Autoren der Studie.

Es spricht vieles dafür, dass zum einen die nötigen Entlastungsmöglichkeiten fehlen, zum anderen aber, dass allfällig vorhandene Entlastungsangebote den Adressaten entweder unbekannt sind oder von diesen nur zurückhaltend und erst dann, wenn die Leute an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angelangt sind, in Anspruch genommen werden.

Bezahlter Urlaub für pflegende Angehörige

Das hat auch der Kanton erkannt. Das Departement Gesundheit und Soziales verstärkt deshalb seine Öffentlichkeitsarbeit, tritt als Mitorganisator am 30. Oktober, dem «Tag der betreuenden und pflegenden Angehörigen» auf und macht dabei auf die verschiedenen bestehenden Entlastungsmöglichkeiten aufmerksam.

Auch der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern. An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament überwiesen. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Arbeit von pflegenden Angehörigen wichtig für die Gesellschaft und deckt einen erheblichen Teil der Gesundheitsversorgung ab.

Das neue Gesetz sieht vor, im Obligationenrecht einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners zu verankern. Der Urlaub darf jedoch drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr nicht übersteigen. Damit sollen für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Mehrkosten für die Schweizer Wirtschaft werden auf 90 bis 150 Millionen Franken geschätzt.