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Jetzt kann die Luzernstrasse auch im Bereich der Kirche umgestaltet und saniert werden

Jetzt kann die Luzernstrasse auch im Bereich der Kirche umgestaltet und saniert werden

Gegen den Erschliessungsplan für die Luzernstrasse im Bereich der Kirche in Subingen gingen zwei Einsprachen ein. Mit einem Einsprecher wurde eine Einigung erzielt, die zweite Absprache grösstenteils abgewiesen. Der Einsprecher hat dies akzeptiert.

Rahel Meier

Der Fussgängerstreifen bei der Kirche erhält neu eine Mittelinsel.

Hanspeter Bärtschi

Um die Schulwegsicherheit entlang der Luzernstrasse in Subingen zu verbessern, hat der Kanton einen Erschliessungsplan ausgearbeitet und in Teilstücken aufgelegt. Das letzte Stück erstreckt sich vom Kreisel beim «Kreuz» bis zur Einmündung der Sportstrasse in die Luzernstrasse.

Während der öffentlichen Auflage gingen zwei Einsprachen ein. Die erste kam vom Grundeigentümer einer angrenzenden Parzelle, der verlangte, dass der Weg ab Luzernstrasse zum Haus B der Überbauung «Manz», nicht als «Fussweg» bezeichnet wird. Der Grund dafür sei, dass dieser Weg auch als Wirtschaftsweg, beispielsweise für die Post, mit motorisierten Fahrzeugen benutzt werde. Mit dem Einsprecher wurde eine Einigung erzielt, worauf dieser seine Einsprache zurückzog.

Neuartige Randabschlüsse werden eingebaut

Die zweite Einsprache wurde vom Verkehrsclub der Schweiz (VCS) eingereicht. Der VCS bemängelte drei Punkte. Auf dem Teilstück zwischen der Kirche und dem Kreisel solle Tempo 30 signalisiert werden, weil die Situation für Fussgänger aufgrund der kurvenreichen Situation gefährlich sei. Wenn dies nicht möglich sei müssten auf diesem Streckenabschnitt beidseitig mindestens 1,5 Meter breite Radstreifen markiert werden, weil Motorfahrzeuge dazu verleitet würden, Velos auf gefährliche Weise zu überholen.

Als Letztes verlangte der VCS, dass die Randabschlüsse bei den Fussgänger-Querungen durch rollstuhl- und rollatortaugliche Randsteine ersetzt werden. Dem letzten Antrag gaben die kantonalen Behörden statt. Es sollen dieselben Randabschlüsse eingesetzt werden, wie im Projekt «Lindenallee» in Balsthal. Diese hätten sich bewährt.

Sichtweiten sind laut Kanton eingehalten

Die beiden ersten Anträge wurden allerdings abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Regierungsrat schreibt in seinem Beschluss, dass «die Ansicht des VCS, dass die Situation trotz der geplanten Massnahmen gefährlich bleibt, einer objektiven Betrachtung nicht standhalte».

Sämtliche geforderten Sichtweiten bei den Fussgängerstreifen würden eingehalten. Die momentan ausschliesslich provisorischen Mittelinseln würden durch definitive Mittelinseln ersetzt. Der Fussgängerstreifen «Kirche» bekomme neu ebenfalls eine Mittelinsel.

Zusammen mit der Umgestaltung der Dorfeinfahrt West inklusive des Fussgängerstreifens «Tankstelle» werde das übergeordnete Projektziel – namentlich die Schulwegsicherung – erreicht. Die geschützten Mittelbereiche würden neu zwei Meter breit markiert, was auch abbiegenden Velofahrern genügend Wartefläche bietet. In diesen Bereichen werde das Projekt auf Vorschlag des VCS noch mit einer Farbmarkierung und Velo-Piktogrammen ergänzt.

Platzverhältnisse sind knapp

Es sei richtig, dass im Abschnitt Oeschstrasse bis zum Kreisel aufgrund mangelnder Platzverhältnisse keine Radstreifen vorgesehen sind, schreibt der Regierungsrat weiter. Der Eingriff in das Privateigentum wäre nicht verhältnismässig. Der Abschnitt von Mittelinsel zu Mittelinsel wäre mit lediglich zirka 90 Meter für die Erstellung einer Kernfahrbahn mit Velostreifen zu kurz.

Um die Radfahrer etwas besser von rückwärtsausfahrenden Fahrzeugen zu schützen, werde der südliche Gehweg verbreitert und die Fahrbahn auf sieben Meter verschmälert. Weitere Verbesserungen zugunsten der Radfahrer seien im Abschnitt ab der Kirche Richtung Osten vorgesehen, wo der Rad- /Gehweg auf der Südseite wird bis zur Kirche verlängert und auf der Nordseite verbreitert werde.

Laut Regierungsratsbeschluss stellt «die vorliegende Planung eine Verbesserung der Sicherheit für den gesamten Langsamverkehr dar». Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sei nicht nötig, da die Strasse täglich nur von rund 6800 Fahrzeugenbefahren werde. Der Regierungsrat hat die Planung genehmigt.

Gegen den Regierungsratsbeschluss ging keine Beschwerde ein.

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