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Kanton Nidwalden: Schüler müssen ab Montag wieder Masken tragen

Kanton Nidwalden: Schüler müssen ab Montag wieder Masken tragen

Aufgrund der vielen Covid-Fälle im schulischen Umfeld gilt in Nidwalden wieder die Maskenpflicht ab Sekundarstufe I und für sämtliche Lehrpersonen. Der Kanton Bern vereinfacht derweil die Prozesse.

Im Kanton Nidwalden gilt ab Montag wieder eine Maskenpflicht ab der Sekundarstufe I. (Archivbild)

Der Nidwaldner Regierungsrat reagiere damit in Absprache mit dem Kantonsarzt auf die stark angestiegenen Covid-19-Fallzahlen, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag. Betroffen sind die Orientierungsschule, das gesamte Kollegium und die Berufsfachschule. Die Maskenpflicht gilt ab Montag auf dem Areal und in den Innenräumen von Bildungsstätten. Zudem müssen alle Lehrpersonen, weiteres schulisches Personal und externe Besucherinnen und Besucher Masken tragen, wie es weiter heisst.

Ausnahmen gelten vor allem für die Bereiche Sport und Kultur. Allerdings sind Kontaktsporarten verboten und im Musik- und Instrumentalunterricht müssen die Abstände eingehalten werden. Weiter müssten die Bildungsinstitutionen weitere Massnahmen ergreifen, um in diesen Bereichen das Risiko einer Übertragung zu reduzieren, heisst es weiter.

Bern vereinfacht Prozesse für Maskenpflicht

Auch der Kanton Bern ändert seine Regelung zur Maskentragpflicht im schulischen Umfeld, wie die Gesundheitsdirektion am Freitag mitteilt. Bereits seit Oktober gilt ab einem positiven Fall in einer Schulklasse eine Maskenpflicht. Neu werde diese durch die Schulleitung für alle Lehrpersonen ab Kindergarten und Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für sieben Tage angeordnet. Kommt ein positiver Fall dazu, verlängert sich die Tragepflicht um weitere sieben Tage seit dem Letztkontakt.

Zudem beschliesst der Kanton Bern, dass eine Klasse auf Fernunterricht umstellen soll, wenn mindestens ein Viertel der Schulklasse positiv getestet wurde. In diesem Fall werde das Ausbruchstesten aktiviert, heisst es. Weil es vereinzelt länger dauern könne, bis das Testen aktiviert wird, sollen die Schulleitungen nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat bereits von sich Fernunterricht anordnen. (pw/abi/dpo)

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