
Kantonaler Veterinärdienst zog Lehren aus dem Tierschutzfall Oftringen
Letztes Jahr gingen beim Aargauer Veterinärdienst 118 Meldungen zu Nutztierhaltungen und 450 zu Heimtierhaltungen ein. Die Meldungen stammten aus der Bevölkerung, von Gemeinden, von der Polizei oder von Schlachthöfen. In 20 Nutztier- und 113 Heimtierhaltungen stellte der Veterinärdienst Tierschutzverstösse fest und reichte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein. Für 4 Nutztier- und 14 Heimtierhalter erliess der Veterinärdienst die schärfste Massnahme: ein Tierhalteverbot. Solche Verbote werden dann ausgesprochen, wennTiere vernachlässigt oderkranke und verletzte Tierenicht angemessen behandelt werden.
Nach einem besonders gravierenden Tierschutzfall in Oftringen Anfang 2020 hat der Veterinärdienst seine Kontrollen verschärft. Die interne Aufarbeitung des Falls habe Handlungsbedarf bei den Kontrollen ans Licht gebracht, so der Veterinärdienst in einer Medienmitteilung. «Um vergleichbare Fälle in Zukunft zu verhindern, überarbeitete der Veterinärdienst das Kontrollkonzept und führte ein verstärktes Monitoring der auffälligen Tierhaltungen ein.» Grobe und wiederholte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz würden intensiver und engmaschiger kontrolliert. Auch ergreife der Dienst schneller weiterführende verwaltungs- und strafrechtliche Massnahmen, heisst es weiter.
Seit dem Fall in Oftringen meldet die Bevölkerung dem Veterinärdienst vermehrt mögliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Diese Meldungen seien wertvoll. So würden auch in kleinen Betrieben, in welchen keine regelmässigen Kontrollen vorgeschrieben sind, allfällige Mängel rascher aufgedeckt. (pd/zt)