
Kantone wollen Bewilligungsverfahren für 5G-Antennen einheitlich regeln
Wenn es um den Bau von 5G-Antennen geht, gibt es in den Kantonen bezüglich Bewilligung unterschiedliche Auffassungen. Während einige keine Einsprachemöglichkeit vorsehen, verlangen andere ein ordentliches Verfahren. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) der Kantone liess daher ein Gutachten erstellen, um die Rechtslage zu klären. Dieses zeigt, dass das teilweise angewendete Bagatellverfahren ohne Rechtsweg für 5G-Antennen nicht genügt.
Die BPUK will dem Gutachten folgen und empfiehlt den Kantonen, vorerst auf das Bagatellverfahren zu verzichten. Die BPUK-Hauptversammlung hat sich daher zu einem gemeinsamen Prozess bekannt, um die offenen Fragen bis Ende Jahr zu klären, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Der Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NISV) steht dabei genauso im Zentrum wie die Rechts- und Planungssicherheit.
Ausserdem wünsche sich die Hauptversammlung vom Bund eine rasche Anpassung der Verordnung über den Schutz von NISV, wird der Aargauer Regierungsrat und BPUK-Präsident Stephan Attiger zitiert. «Damit können zurzeit bestehende Unklarheiten bereinigt werden.» Weitere offene Vollzugsfragen sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern von BPUK, Mobilfunkbetreibern und vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) diskutiert werden.