Keine Finanzhilfe für öffentliche Kitas: «Abschieben auf die Gemeinden» sorgt für Unverständnis

Private Kinderbetreuungsinstitutionen können noch bis am 17. Juli beim Kanton ein Gesuch um Finanzhilfe stellen, damit ihnen coronabedingte Ausfälle entschädigt werden.

Kinderbetreuungsinstitutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, haben hingegen keinen Anspruch auf Finanzhilfen von Bund und Kantonen. Der Bund geht davon aus, dass die Gemeinden für die Ausfälle aufkommen. Diese sind aber nicht dazu verpflichtet.

Die Ausfallentschädigung betrifft auch viele Eltern, die während des Lockdown ihre Kinder zu Hause betreut haben und trotzdem für den Betreuungsplatz oder Mittagstisch bezahlt haben. Ob sie ihr Geld zurückerhalten, hängt bei Betreuungseinrichtungen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, vom Goodwill der einzelnen Gemeinden ab.

Der Bund befiehlt, die Gemeinden bezahlen

Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung und FDP-Grossrätin, findet es richtig, dass Kinderbetreuungsinstitutionen für ihre Ausfälle entschädigt werden. Allerdings findet sie es stossend, dass nur private Institutionen Finanzhilfe von Bund und Kantonen erhalten und bei öffentlichen Institutionen die Gemeinden in die Pflicht genommen werden. «Schliesslich haben Bund und Kantone befohlen, dass die Betreuungsinstitutionen offen bleiben sollen, und gleichzeitig gesagt, dass Kinder wenn immer möglich zu Hause betreut werden sollen», sagt Renate Gautschy. Der Bund habe zu Beginn der Krise auch versprochen, dass er sich um die ­finanzielle Abfederung küm­mere. «Und jetzt sollen trotzdem die Gemeinden in die Lücke springen.»

Ob die Aargauer Gemeinden für die Ausfälle der Betreuungsinstitutionen aufkommen werden, kann Renate Gautschy zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Die Gemeindeammännervereinigung werde diesbezüglich wohl keine Vorschriften erlassen. «Das Aargauer Kinderbetreuungsgesetz gibt den einzelnen Gemeinden bewusst viel Handlungsspielraum», sagt sie. «Da können wir jetzt keine einheitlichen Regeln ‹befehlen›.» Renate Gautschy findet, die Gemeinden sollen auch hier selber entscheiden können, weil sie ihre Strukturen am besten ­kennen.

Einfach schlucken würden die Gemeinden den Befehl von oben allerdings überhaupt nicht gern. Das Abschieben auf die Gemeinden sei nicht der richtige Weg, sagt Renate Gautschy. «Aber wie viel Einfluss wir tatsächlich nehmen können, weiss ich noch nicht.»

Kanton macht Gemeinden keine Vorschriften

Der Kanton hält in einem Merkblatt an die Gemeinden fest, es liege im Ermessen jeder Gemeinde, ob sie die bereits bezahlten Elternbeiträge rückerstatte beziehungsweise die noch geschuldeten Elternbeiträge erlasse. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS)schätzt, dass von den rund 400 Kinderbetreuungsinstitutionen im Aargau rund 20 Prozent eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft haben. Bei der schulergänzenden Betreuung sei der Anteil höher als bei den Kitas.

Bibersteiner Eltern erhalten Verpflegungsgeld zurück

Biberstein ist eine jener Gemein­den, die eine eigene Tagesstruktur betreibt. Gemeindeschreiber Stephan Kopp sagt, der Gemeinderat habe noch nicht entschieden, ob er für die coronabedingten Ausfälle aufkomme. Schon entschieden ist hingegen, dass die Eltern die bereits bezahlten Beiträge für die Verpflegung ihrer Kinder zurückerhalten.