
Keine Papiere und Identität unklar? Asylsuchende müssen künftig ihr Handy rausrücken
Das Parlament will das Asylgesetz ändern. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer Vorlage zugestimmt, die dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mehr Kompetenzen zur Überprüfung von Handys und Tablets gibt. Heute kann der Bund diese Inhalte nicht auswerten, um weitere Rückschlüsse auf die Identität der Asylsuchenden zu erhalten. Die Mitwirkungspflicht der Asylsuchenden würde mit der Revision auf diesen Bereich ausgeweitet.
Künftig müssen Asylsuchende Handys, Laptops oder Tablets vorübergehend aushändigen. Für die Dauer des Asylverfahrens darf das SEM Personendaten – auch besonders schützenswerte – aus elektronischen Datenträgern, aus der «Cloud» oder aus «Cloud-Diensten» bearbeiten. Dies, um Identität, Nationalität oder Reiseweg einer asylsuchenden Person herauszufinden. Auch Daten von Drittpersonen dürfen bearbeitet werden, sofern die Personendaten eines Betroffenen selbst nicht ausreichen.
Gegner zweifeln an Verhältnismässigkeit
Der Ständerat hiess die Vorlage, welche auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Gregor Rutz zurückgeht, mit 30 zu 12 Stimmen gut. Die Auswertung von mobilen Datenträgern sei eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten, betonte Marco Chiesa (SVP/TI) für die zuständige Kommission.
Widerstand kam von der Ratslinken. SP und Grüne wollten nicht auf die Revision eintreten. Verfahren in Deutschland hätten gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Auswertungen unbrauchbar waren, sagte Hans Stöckli (SP/BE). «Da stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.» Weiter wies er darauf hin, dass im Strafverfahren ein Handy nur auf richterliche Anordnung hin untersucht werden kann. «Im administrativen Verfahren würden wir weitergehen als im Strafverfahren.»
Bundesrat: Keine systematische Überprüfung
Eine ambivalente Haltung nimmt der Bundesrat ein. Er stellt sich zwar grundsätzlich hinter die Revision, hat aber Bedenken. Aufgrund eines halbjährigen Versuchs des SEM sei nicht erwiesen, dass die Massnahme geeignet sei, die Abklärungen zur Identität von Flüchtlingen zu vereinfachen. Denn allzu leicht könne etwa ein Verlust vorgetäuscht werden.
Der Bundesrat erachte es als wichtig, dass die Überprüfung elektronischer Daten nicht systematisch erfolge, sondern als ein zusätzliches Element eingesetzt werde, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. Die Regierung begrüsse auch, dass die Verschärfung nach dreijährigem Versuch ausgewertet und allenfalls angepasst wird. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.