Kinder von Schwulen-Paar dürfen nicht in Lenzburger Spielgruppe

Wir sehen zwei Männer und zwei Kinder. Sie laufen die Lenzburger Rathausgasse hinauf. An der identischen Kleidung ist leicht zu erkennen, dass die beiden Buben Zwillinge sind. Sie sind dreieinhalb Jahre alt, heissen Rafael und Rahul, wie der «Lenzburger Bezirks-Anzeiger» (LBA) in seiner Ausgabe von gestern berichtete. Ihre Eltern sind nicht klassische Mami und Papi, sondern zwei Schwule: Die beiden Männer, die die Kinder an der Hand führen. Laut «LBA» heissen die zwei Männer Roshan und Michael.

Sie hätten ihre Söhne gerne in eine Lenzburger Spielgruppe geschickt. Doch diese hat den Zwillingen die Aufnahme verweigert. «Der Grund: Ihre Eltern sind ein homosexuelles Paar, was die betreffende Spielgruppenleiterin den Eltern gegenüber mit den Worten kommentierte, dass eine solche Konstellation weder normal noch natürlich sei», schreibt der «LBA».

Bei entsprechenden Abklärungen seitens der Zeitung sei diese Aussage von der Spielgruppenleiterin bestätigt worden. Gegenüber dieser Zeitung wollte die Leiterin gestern nichts mehr sagen – sie hat aber auch nicht dementiert.

Lenzburger Stadtrat zeigt kein Verständnis

«Diskriminierendes Verhalten ist in Spielgruppen nicht erwünscht», zitiert der «LBA» Regula Aeschbach, vom Verein Spielgruppen Aargau.

Im Artikel kommt auch der zuständige Lenzburger Stadtrat Andreas Schmid (FDP) zu Wort: «Ich persönlich habe für die Haltung dieser Spielgruppenleiterin kein Verständnis. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Die Lebensform der Eltern sollte bei der Aufnahme in eine Spielgruppe keine Rolle spielen. Ein entsprechendes Diskriminierungsverbot ist in der Bundesverfassung bereits verankert.»

Auf der offiziellen Liste der Stadt Lenzburg

Spielgruppen bedürfen keiner Bewilligung. Es gibt darum auch keine Kontrolle seitens der Behörden. Die betroffene Lenzburger Spielgruppe wird von einer Frau Ende Fünfzig geleitet. In die Spielgruppe kommen Kinder ab zwei Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Die Spielgruppe hat eine professionelle Internetseite und sie ist auch auf der städtischen Internetseite unter «Kinderbetreuung» aufgeführt.

Die Eltern der Zwillinge leben noch nicht so lange in Lenzburg. Einer der Männer arbeitet in Zürich, der andere in Basel. Eine Angestellte kümmert sich um die Buben. Es ist unklar, ob sie je in eine Spielgruppe gehen: Denn nach den schlechten Erfahrungen überleben sich die beiden Männer laut LBA, ob sei nochmals einen Anlauf nehmen oder einfach warten sollen bis die Kleinen in den Kindergarten kommen. Nicht bekannt ist, wie die beiden Männer zu ihren Kindern kamen.

Viele Schwule haben Kinder aus den USA

Unter Schwulen ist die Leihmutterschaft relativ weit verbreitet. Beispielsweise in den USA, wo eine Frau das Kind austrägt. Der Samen stammt von einem der Männer. Leben die Männer in einer eingetragenen Partnerschaft, kann der andere Mann das Kind adoptieren. Denn in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018 steht gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption offen.

Leihmutterschaft dagegen ist in der Schweiz verboten: Wie ist es möglich, dass solche Kinder legal in der Schweiz sein können? Obwohl es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, muss der biologische Vater des Kindes als Elternteil anerkannt werden. Das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht entschieden.