Kindermund tut Wahrheit kund

Zum Artikel «Kinderschutz – viele psychische Misshandlungen» in der Ausgabe vom 30. Mai.

Wo liegt die Dunkelziffer von psychischer Misshandlung bei getrenntlebenden Eltern, die dank unserem Gesetz gar keine Möglichkeit haben, die Aufsichtspflicht ihres Kindes wahrzunehmen, um es vor dem zweiten Elternteil zu beschützen? Da wird jahrelang geprobt, versucht, verordnet mit etwelchen Varianten, mit beaufsichtigten Besuchen durch Fachpersonen, trotz totalen andauernden Misserfolgen auf Erfolg von Annäherung. Empathie und soziale Kompetenz sollte schon das erwachsene Gegenüber mitbringen, um etwas zu ändern. Die kleine Kinderseele wird damit aufs Gröbste geschändet durch die Besuche und eine Erholungsphase ist nach Jahren kaum noch möglich. Beobachtungen aus dem nahen Umfeld werden keine zugelassen oder gar berücksichtigt. Laut Fachpersonen ist ja völlig ausgeschlossen, dass nahestehende Personen fähig sind, realistisch zu urteilen. Wie sagt man so schön: Kindermund tut Wahrheit kund. Diese Beobachtungen kann man nicht während den Schalteröffnungszeiten aufnehmen und auswerten. Keine Fachperson hat Zeit oder Musse bei begleiteten beaufsichtigten Besuchen den Dialog zwischen Elternteil und Kind abzuhören. Allfällige Äusserungen vom begleiteten Elternteil, die beim Kind Angst und Unsicherheit auslösen, dauern einzeln ausgesprochen lediglich ein paar Sekunden, haben aber durch stete Wiederholung durchaus eine negative Wirkung auf das Kind. Glückliche Erinnerungen würden haften bleiben, schlechte Erinnerungen verankern sich leider auch. Ein letzter Versuch, ein Kind gefügig zu machen, ist der Gang zum Psychiater, damit es lernt, wie mit andauernder psychischer Misshandlung umzugehen ist. Zum Wohle des Kindes.

MARLEN ANTENEN, VORDEMWALD