
Kritik am neuen Spitalgesetz von Franziska Roth: «Vorgehensweise höchst problematisch»
Die Aargauer Regionalspitäler sollen bis ins Jahr 2035 zu Gesundheitszentren werden, welche die stationäre Grundversorgung sicherstellen und sich schwergewichtig um ambulante Leistungen kümmern. So zumindest skizziert die Regierung im Anhörungsbericht zum totalrevidierten Spitalgesetz die Entwicklung, die sie für die Aargauer Spitallandschaft anstrebt.
Die Vereinigung der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (Vaka) kritisiert diese Vision in ihrer Vernehmlassungsantwort scharf. Die Regierung habe sie «ohne ausreichenden politischen Dialog» erarbeitet und stelle die Regionalspitäler vor vollendete Tatsachen. Das neue Gesetz schaffe die gesetzliche Grundlage, damit die Regierung ihre Vision wie vorgesehen umsetzen könne. Diese Vorgehensweise sei «höchst problematisch», schreibt die Vaka. Das neue Gesetz zeichne das Bild «einer zentral durch den Regierungsrat und die Verwaltung gesteuerten Gesundheitsversorgung». Der Grosse Rat dagegen würde einen wichtigen Teil seiner Kompetenzen verlieren. Die Vaka verlangt eine breit abgestützte Vision, «welche die Regionalspitäler nicht ihrer Existenzgrundlage beraubt».
Keine Zentralisierung
Der Verband hält entsprechend auch die pauschale Zentralisierung der spezialisierten Versorgung für nicht zielführend. «Die Versorgung soll primär dort erbracht werden, wo sie gleichzeitig qualitativ hochstehend und wirtschaftlich effizient möglich ist – unabhängig von der Art des Spitals», heisst es in der Mitteilung. Einfachere Behandlungen und Eingriffe der spezialisierten Versorgung sollen auch künftig in den regionalen Zentren erbracht werden. «Ansonsten können die Ertragsausfälle nicht mehr absorbiert werden und die Grundlage für eine nachhaltige Existenz der regionalen Zentren würde wegfallen – eine regionale Versorgung wäre unter diesen Bedingungen undenkbar», warnt die Vaka. Erstaunt ist der Verband auch, dass die Regierung mit dem Bewerbungsverfahren für die Spitalliste «unter Ausschluss aller Beteiligen» bereits definiert hat, was Grundversorgung meint. Diese Definition müsse zwingend breit abgestützt sein.
Mehrfachrolle entflechten
Die Vaka ist weiter der Meinung, dass die Regierung ihre Mehrfachrolle entflechten müsste. «Der Kanton sollte nicht unternehmerisch in einer Branche tätig sein, die er überwacht, für die er Regeln aufstellt, die er finanziert und deren Leistungsbesteller er ist», heisst es in der Mitteilung. Der Kanton müsse deshalb die Aktienmehrheit an den kantonseigenen Spitälern «sukzessive veräussern». Die im Spitalgesetz vorgesehene Zementierung des Aktienanteils auf 70 Prozent lehnt der Verband ab. Ebenso den Vorschlag einer strategischen Holding über alle kantonseigenen Spitäler. Das widerspreche der vom Krankenversicherungsgesetz gewollten marktwirtschaftlichen Organisation des Gesundheitssystems.
Nebst zahlreichen negativen Punkten lobt die Vaka, dass sich der Regierungsrat gegen ein Globalbudget entschieden hat. Auch dass die Regierung die Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Gesetz verankern will, sei «richtig und überfällig». Der Kanton dürfe sich seiner in der Verfassung verankerten Aufgabe nicht entziehen. «Wenn er defizitäre Aufgaben an die Leistungserbringer delegiert, muss er diese Aufwendungen zwingend mit Beiträgen für gemeinwirtschaftliche Leistungen abgelten», schreibt der Verband. Das gelte insbesondere für die sektorisierte psychiatrische Versorgung sowie den Rettungsdienst.