Landbesetzer, nicht Landbesitzer: René Strickler ist weniger zahm als seine Raubtiere

Es geht vorwärts im Tierpark Siky Ranch in Crémines. Erste Renovationsarbeiten an den Kleintiergehegen sind abgeschlossen. Seit rund zwei Wochen sind der Park und das renovierte Restaurant wieder offen. Doch einem Mitspieler, der lange schon auf die Eröffnung plangt, bringt das nichts: der Solothurner Immobilienfirma Espace Real Estate. Sie wartet mittlerweile seit Jahren darauf, dass Raubtierdompteur René Strickler das Landstück endlich verlässt, das er in Subingen besetzt hält.

Obwohl die Raubtierpark Subingen AG inzwischen den Kleinzoo in Crémines gekauft hat, sind die Raubtiere noch längst nicht dorthin gezügelt. Der geplante Erweiterungsbau für die Raubtiergehege ist noch nicht realisiert. Dafür ist der Raubtierzoo einmal mehr ans Bundesgericht in Lausanne gelangt, wie jetzt bekannt wird. Dort wehrt man sich gegen einen Entscheid des Solothurner Obergerichts. Dieses hatte im August das Solothurner Oberamt angewiesen, den Raubtierpark in Subingen schneller zu räumen. «Wir verstehen nicht, warum das Gericht die Räumung jetzt beschleunigen will», begründet Werner Ballmer, Verwaltungspräsident der Raubtierpark AG, den Gang ans Bundesgericht. Jedem, der Einblick habe, sei klar, dass die Tiere nicht vorübergehend in der Schweiz platziert werden könnten. Deshalb sei es nichts als verhältnismässig, wenn mit der Räumung gewartet werde, bis der Neubau erstellt sei.

«Gerade vor dem Zieleinlauf»
Die Akte Strickler dürfte inzwischen mehrere Ordner an Gerichtsakten füllen. Bereits im Sommer 2016 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Strickler wegmuss. Das Solothurner Oberamt hat die Räumung aber bis heute – und trotz nachdrücklicher Aufforderung des Obergerichts – diesen August nicht vollzogen. Gekündigt worden war der Mietvertrag 2009. Bis 2013 konnte Strickler dank einer Mieterstreckung bleiben. 2014 hatte er vor Gericht eingeräumt, den Park bis Ende 2015 zu verlassen.

Warum ist nichts passiert? Das Gericht könne den Takt nicht einfach vorgeben, sagt Alain Hervouêt vom Oberamt Region Solothurn, bei dem der Vollzug liegt. «Wir müssen die Gesamtsituation beurteilen.» Dazu gehört, dass es nicht einfach ist, Raubtiere unterzubringen. Hervouêt sagt: «Wir sind gerade vor dem Zieleinlauf.» Schliesslich stehe die Finanzierung. Wäre es anders, müsste das Oberamt aktiv werden. Das sorge für den nötigen Druck, dass der Bau zügig umgesetzt werde. Zwar könne der Eindruck entstehen, dass zu wenig schnell etwas passiere. «Wir sind aber in Kontakt mit beiden Seiten.»

Bewilligung steht noch immer aus
Doch noch fehlen in Crémines die nötigen Raubtiergehege. Immerhin: «Die Baubewilligung ist eingereicht», sagt Werner Ballmer. Bis im Dezember – bisher war November der Termin – rechnet der Verwaltungsratspräsident der Raubtierpark Subingen AG mit einer erteilten Bewilligung. «Am Tag, an dem die Bewilligung kommt, geht es los», versichert er. «Alles ist gut vorbereitet. Wir haben die Unterstützung der Behörden. Wir gehen davon aus, dass alles klappt.» Bis im Frühling 2018 könnten dann die neuen Raubtiergehege er- öffnet und die Tiere von Subingen nach Crémines gezügelt werden. Wichtig sei, dass das Problem in Subingen mit dem Neubau in Crémines in absehbarer Zeit grundsätzlich gelöst sei.

Doch ist es nicht stossend, wenn ein Eigentümer über Jahre nicht auf sein Eigentum zugreifen kann? Ballmer betont, dass er und sein Team erst seit einigen Monaten am Projekt beteiligt seien. «Für die Zeit vorher können wir keine Verantwortung übernehmen.» Seit der Gründung der Raubtierpark Subingen AG sei rasch sehr viel gegangen. Er verweist auf die Kapitalbeschaffung und die Übernahme der Siky Ranch.

«Komplizierter Rechtsstaat»
Nüchterner tönt die Einschätzung beim Landeigentümer, der Espace Real Estate. «Wir haben lediglich zur Kenntnis nehmen können, dass die Raubtierpark Subingen AG in der Gemeinde Crémines ein Baugesuch eingereicht hat», sagt Victor Schmid, der zuständig für die Kommunikation ist. «Wir würden es sehr begrüssen, wenn Herr Strickler aus freien Stücken das Gelände, das er widerrechtlich besetzt hält, endlich räumen würde, damit wir dieses Gelände wieder selber nutzen können.» Wie beurteilt es der Landeigentümer, dass er über lange Zeit nicht über sein Grundstück verfügen konnte – obwohl die Behörden den Auftrag hatten, das Recht durchzusetzen? «Man muss sich schon Fragen stellen, wenn ein Grundstückinhaber über Jahre sein Land nicht nutzen kann, obwohl ihm von allen Instanzen bis zum Bundesgericht Recht gegeben wurde», sagt Schmid. «Der vorliegende Fall zeigt, wie kompliziert unser Rechtsstaat geworden ist.»