
Lohnfortzahlung für Ex-SBB-Chef Meyer
Zum Artikel «Andreas Meyers Lohn verärgert Politiker». Ausgabe vom 6. Oktober.
Unsere Volksvertreterinnen und -vertreter in den Parlamenten sollten sich auf die ihnen zugedachten (wichtigen) Aufgaben – und an solchen fehlt es wahrlich nicht – konzentrieren und sich nicht ständig in operative Fragen einmischen wie neulich wieder in diejenige um den Lohnanspruch von Ex-Bahnchef Meyer. Herr Heer von der SVP und Frau Graf-Litscher von der SP wollen diesbezüglich Anfragen an den Bundesrat richten – und damit diesem, seinem Beamtenstab und sich selber wertvolle Zeit stehlen (es sei doch hier erwähnt, dass auch sie alle mit unseren Steuergeldern bezahlt werden, nicht nur Herr Meyer).
Die Sachlage ist absolut klar: Wie alle anderen Angestellten hatte auch Herr Meyer einen Arbeitsvertrag mit klar formulierten Inhalten. Einer davon war, wie in jedem Vertrag üblich, die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers während der Kündigungsfrist. Nun sollten vertragliche Regelungen – die in diesem Falle notabene in den Zuständigkeitsbereich des Verwalungsrates fallen –, nicht nachträglich in Frage gestellt werden, auch wenn die äusseren Umstände sich verändert haben. Tut man dies, ergibt sich ein Glaubwürdigkeitsproblem, und ein solches sollte man als Palamentarier/in wohl besser vermeiden. Und halt auf etwas Publicity verzichten.
Bernhard Mühlematter, Riken