Missbrauch durch Psychiater: Franziska Roth ordnet Überprüfung an – Parteikollege übt Kritik

Der Fall eines Psychiaters, der in einer Aargauer Klinik gearbeitet und über Jahre mit einer Patientin immer wieder Sex gehabt hat, wirft Fragen auf. Zwei der drängendsten: Warum darf der inzwischen verurteilte Mann noch immer seinen Beruf ausüben? Und warum hat der Kanton als Aufsichtsbehörde nicht gehandelt?

SVP-Fraktionschef Jean-Pierre Gallati kritisiert die Untätigkeit des Kantonsarztes und des Gesundheitsdepartements (DGS) scharf: «Wenn der Kantonsarzt in einem solch eindeutigen Fall gar keine Massnahmen anordnet und nicht einmal die betroffene Patientin anhört, ist das sehr bedenklich», sagt er. Es sei die Aufgabe des Kantonsarztes, die «schwarzen Schafe» auszufiltern. Das DGS müsse sich die Frage stellen, ob es seine gesetzliche Aufsichtspflicht über die Ärzteschaft überhaupt erfülle, findet Gallati. «Der Kantonsarzt gehört auf die Strasse gestellt, besser heute als morgen», fordert er

Selbstanzeige und Beschwerde

Das Opfer hatte sich beim Psychiater in Therapie begeben, um sexuellen Missbrauch aus der Kindheit zu verarbeiten. Der Mann wurde letztes Jahr vom Bezirksgericht Aarau wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt. Die Geschädigte hatte ihn angezeigt, nachdem sie es geschafft hatte, sich von ihm zu lösen. Zuvor war die Betroffene an den Aargauer Kantonsarzt Martin Roth gelangt, kurz nachdem sich der Psychiater dort selber angezeigt hatte. Der Kantonsarzt verzichtete, nach entsprechenden Abklärungen, auf eine Massnahme. Der neue Psychiater des Opfers hat darauf beim Gesundheitsdepartement und Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Auch das DGS hat, nach Abklärungen, auf weitere Massnahmen verzichtet.

Kanton geht über die Bücher

Karin Müller, Sprecherin beim DGS, relativiert: Die Geschehnisse rund um den Fall des Psychiaters seien innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne beim Departement bearbeitet worden. Der Kantonsarzt habe nach der Selbstanzeige des Psychiaters Abklärungen bei der Staatsanwaltschaft getroffen, ob eine Strafanzeige einzureichen sei — er sei also nicht untätig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte empfohlen, erst das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Das Gutachten hatte ergeben, dass weitere Massnahmen nicht nötig seien. «Relativ kurz darauf hat die Patientin den Psychiater zur Anzeige gebracht», sagt Müller, womit der Fall bei der Staatsanwaltschaft lag.

Das Gericht verurteilte den Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Zudem musste er dem Opfer 45’000 Franken bezahlen und es wurde angeordnet, dass er während zweier Jahren keine weiblichen Patienten therapieren darf. Das Gesundheitsdepartement als Aufsichtsbehörde ordnete dieselbe Massnahme ebenfalls an, dies als Auflage zur Berufsausübungsbewilligung. Dadurch erhielt der Psychiater einen Eintrag im Medizinal-

beruferegister, das für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar sei. «Diese Massnahme wirkt immer noch», sagt Karin Müller. Dennoch hat die Departementsvorsteherin, SVP-Regierungsrätin Franziska Roth, nun eine Überprüfung des Falles angeordnet. «Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt informieren», stellt Müller in Aussicht.

Mediziner in der Verantwortung

Dabei sollte es gar nicht soweit kommen, dass sich die Politik mit einem solchen Fall beschäftigen muss, wenn es ein Opfer schafft, sich früh genug zu wehren. Die Patientin des Aargauer Psychiaters hat gemäss einem Bericht in der «SonntagsZeitung» Mühe gehabt, sich vom Therapeuten zu lösen, auch wenn sie das Verhalten des Arztes befremdet habe. Zudem hat der Mann ihr gemäss Anklage angegeben, die Berührungen seien Teil der Schematherapie und es sei normal, dass man sich während einer Therapie näher komme.

Für Nadia Pernollet, Beraterin bei der Schweizerischen Stiftung Patientenschutz (SPO), sind das klare Alarmzeichen. Die SPO setzt sich für Patientinnen und Patienten ein, sodass diese ernst genommen werden und selbstbestimmt entscheiden können. Pernollet rät allen Betroffenen, eine Therapie zu hinterfragen, sobald das Bauchgefühl sagt, dass etwas nicht stimmt. Ob das der Fall ist, sei nicht immer einfach zu beurteilen, gerade weil zwischen Patientin und Arzt eine Art Abhängigkeit gegeben ist. Aber: «Es liegt immer in der Verantwortung eines Mediziners, ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis nicht auszunutzen», stellt die Beraterin klar. Dabei gelte der Grundsatz, dass eine Patienten-Ärzte-Beziehung professionell zu sein habe. «Wenn sie privat wird, muss das professionelle Verhältnis abgebrochen werden», sagt Pernollet. Sobald das private Interesse an der anderen Person einseitig ist, gilt dies sowieso — sonst kann das Verhältnis schnell zum Straffall werden.

Man dürfe jede Behandlung hinterfragen, sagt Nadia Pernollet. Patientinnen dürfen auch Zweitmeinungen einholen, oder sich an eine Stelle wie die SPO wenden. Bei Behandlungen in der Psychiatrie bietet auch Pro Mente Sana Beratungen und juristischen Rat an. Immer eine Grenze überschritten werde aber, wenn es körperlich wird: «Mir ist keine einzige Psychotherapie bekannt, bei der Körperkontakt zwingender Bestandteil der Therapie ist», sagt Nadia Pernollet. Ein Psychiater sei kein Physiotherapeut, Berührungen seien grundsätzlich nicht Teil der Therapie.