Mobilfunkantenne im Döbeligut

Was lange währt, wird leider nicht immer gut. Am 27. Juni 2019 ist mit 164 Unterschriften von Einwohnern Oftringens, die im fraglichen Perimeter von 840 m Wohnsitz hatten, eine Einwendung gegen die Aufrüstung der bestehenden Antenne auf 5G der Swisscom eingereicht worden. Hauptargument: Wohnquartier, Schule, Kindergarten, Kinderspielplatz, Spital, Pflegeheim und Kita innerhalb zirka 200 m Luftlinie und auch mit der Frage, wer bei allfälligen gesundheitlichen Schäden hafte. Im Januar 2020 habe ich mich beim Gemeindeammann und der Bauverwaltung über den Stand der Dinge erkundigt. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesuch noch nicht spruchreif. Es wurde mir aber von beiden Seiten erklärt, dass wir zu einer allfälligen Einspracheverhandlung mit einer Delegation eingeladen würden.

Die Stellungnahmen von Swisscom und Departement Bau, Verkehr und Umwelt – zirka 40 A4-Seiten (können bei mir eingesehen werden) – haben unseren Gemeinderat so überzeugt, dass er eine Aussprache überflüssig fand. Obschon ein einziger Abschnitt zum Nachdenken hätte anregen können. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt schreibt auf Seite 8: Immissionsgrenzwerte müssen nur an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden, insbesondere Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitälern, Kinderspielplätzen – also Orten, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten.

Wenn ich die Baubewilligung durchlese, finde ich absolut nichts, wie der Gemeinderat die Immissionsgrenzwerte zu kontrollieren gedenkt und wer bei gesundheitlichen Schädigungen haftet, da die Swisscom jegliche Haftung ablehnt. Zum guten Schluss, Rechtsmittelbelehrung:

Punkt 1: Beschwerde innert 30 Tagen beim Regierungsrat

Punkt 5: Kostenrisiko; die unterliegende Partei trägt die Kosten beider Parteien

FW hat alle Mitunterzeichner über den vorliegenden Entscheid zu informieren.

Fritz Widmer, Küngoldingen