
Nach Bürgermotion: Eine Aarebadi ist nicht komplett undenkbar

Ja? Nein? Vielleicht! – Ob Aarau dereinst wieder eine richtige Aarebadi bekommt, ist noch unklar. Aber zumindest hat der Stadtrat, der sich bisher in dieser Sache eher zurückhaltend gezeigt hatte, ein Türchen offengelassen. Und zwar in seiner Antwort auf die Anfrage von Eva Schaffner (SP). Diese hatte beim Stadtrat nachgehakt, weshalb dieser die Bürgermotion von Stephan Müller (ehem. Einwohnerrat «Jetzt») noch nicht bearbeitet hatte.
Müller hatte in der Bürgermotion gefordert, der Stadtrat möge abklären, «wo, wie und zu welchen Konditionen an der Aare eine öffentliche Aarebadi errichtet werden kann». Geprüft werden sollen sowohl ganz einfache als auch aufwendigere Varianten. Unter anderem aus Spargründen empfahl der Stadtrat die Motion zur Ablehnung. Er rechnete mit Abklärungskosten von mindestens 30’000 Franken – da man bereits ein Frei- und ein Hallenbad habe, sei es nicht opportun, «zusätzliche Mittel für den gleichen Zweck» auszugeben. Aber der Einwohnerrat konnte sich für die Idee einer Aarebadi durchaus begeistern: Mit 29 Ja zu 16 Nein wurd die Motion überwiesen. Das war vor elf Monaten.
In der Regel muss der Stadtrat zu überwiesenen Motionen innert sechs Monaten Bericht und Antrag erstatten. Die entstandene Verspätung begründet der Stadtrat nun in der Beantwortung von Schaffners Anfrage mit der Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung (wird am Montag im Einwohnerrat behandelt). Die Bewilligungsfähigkeit einer Aarebadi hänge mit den Bestimmungen in Zonenplan sowie Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zusammen, und da sich die Revision verzögert hatte, habe ich auch die Berichterstattung zur Motion «mehrfach nach hinten verschoben». Für die Beantwortung der Motion sei «eine extern zu vergebende Studie» notwendig. Im Budget 2019 seien dafür 40’000 Franken eingestellt – bis dahin müsste die Nutzungsplanung durch den Einwohnerrat beschlossen worden sein.
Die Aarebadi-Befürworter befürchten indes, dass es künftig gar nicht mehr möglich sein könnte, eine Aarebadi – auch eine einfache – zu errichten. In seinem AZ-Leserbrief vom 15. August kritisierte etwa Bürgermotionär Stephan Müller, der Stadtrat habe «die BNO nach dem Einwohnerratsbeschluss über die Aarebadi dergestalt verändert, dass an den Aarekanälen zusätzliche Bauten (wie für eine Aarebadi) massiv erschwert werden sollen». Der Stadtrat schreibt in seiner Stellungnahme: «Für eine Aarebadi eignet sich insbesondere eine Zone Öffentliche Nutzung (ÖN). Diese ist an verschiedenen Abschnitten der Aare vorhanden.» In der zweiten Auflage der BNO sei es insbesondere um die Ausscheidung des Gewässerraums gegangen: «Je nach Gestaltung und Uferbebauung der Badi bildet dies kein Widerspruch zu einer allfälligen Aarebadi.» Unklar ist ausserdem, wie sich die Kraftwerk-Neubau-Pläne der Eniwa auf das Vorhaben auswirken würden.
Aarau besass bereits zweimal eine Flussbadi: ab 1868 bei der heutigen Überbauung Aarepark oberhalb der Kettenbrücke, ab 1931 etwas weiter flussaufwärts. Die Einweihung des Schwimmbades im Schachen (1955) läutete dann das Ende der Aarebadi ein.