Nach Hin und Her mit Zürich: Bundesstrafgericht brummt dem Aargau einen Corona-Betrugsfall auf

«Einfach, rasch und unkompliziert» – so wollte der Bund im Frühjahr 2020 Unternehmen helfen, die wegen der Coronapandemie in Not geraten waren. Überbrückungskredite sollten es ihnen ermöglichen, trotz Umsatzeinbussen offene Rechnungen zu bezahlen und die laufenden Fixkosten zu decken.

Die tiefen Hürden, um an die Gelder zu kommen, lockten allerdings auch Betrüger an, in einigen Kantonen ist es bereits zu ersten Verurteilungen gekommen. Ein möglicher Betrugsfall wurde Ende Juli des letzten Jahres auch der Aargauer Staatsanwaltschaft gemeldet. In Verdacht geraten ist der Chef eines Unternehmens, das sich mit falschen Angaben einen Covid-Kredit verschafft haben soll.

Parallel dazu läuft gegen den Mann im Kanton Zürich ein Verfahren wegen Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung. Ihm wird vorgeworfen, er habe Ende April 2020 bewusst einen zu hohen Umsatz von 1,4 Millionen Franken für das Vorjahr gemeldet und sich auf diese Weise unrechtmässig bereichert. Noch am gleichen Tag überwies ihm die Bank 140’000 Franken. Die Überbrückungskredite waren auf maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes beschränkt.

Zweite Firma unter Verdacht

Die Aargauer Staatsanwaltschaft gab den Fall an die Zürcher Behörden weiter. Begründung: Das mutmasslich unwahre Antragsformular sei im Nachbarkanton ausgefüllt worden, daher befinde sich der Tatort dort. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland übernahm das Verfahren – unter dem Vorbehalt, beim Auftauchen neuer Erkenntnisse die Zuständigkeit nochmals prüfen zu wollen. Und tatsächlich kam die Behörde auf ihren Entscheid zurück und verwies auf ein laufendes Verfahren im Kanton Aargau gegen den Geschäftsführer einer weiteren Firma, die unter Betrugsverdacht steht. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass es sich bei den beiden Unternehmern um Mittäter handle, die Fälle also zusammenhängen würden. Aus diesem Grund sei nun doch der Kanton Aargau zuständig, argumentierte die Zürcher Staatsanwaltschaft.

Ins Visier der Behörden war die zweite Firma geraten, weil auf ihr Konto rund 90’000 Franken geflossen waren – überwiesen vom anderen verdächtigten Unternehmen. Die Aargauer Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, von dieser Zahlung allein könne nicht auf eine gemeinsam begangene Tat geschlossen werden.

Zürcher Behörden dürfen Fall abgeben

Weil sich die beiden Kantone nicht einigen konnten, musste die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über die Zuständigkeit entscheiden. Die Frage, ob die beiden Verdächtigen zusammengespannt haben, ist deshalb zentral, weil bei Mittätern das Strafverfahren und ein allfälliger Prozess am gleichen Ort durchgeführt werden.

«Nicht als haltlos» erweise sich der Vorwurf, der eine Unternehmer habe beim mutmasslichen Betrug des anderen mitgewirkt, stellen die Bundesstrafrichter fest. Die Möglichkeit dazu habe aufgrund der beruflichen und privaten Verbindungen der Männer bestanden, die beiden sind verschwägert.

Dazu kommt: Der Geschäftsführer jener Baufirma, die rund 90’000 Franken vom anderen Unternehmen erhalten hatte, erklärte diese Zahlung mit offenen Rechnungen für Arbeiten an einem Mehrfamilienhaus. Doch deren Name taucht im Abnahmeprotokoll des Neubauprojekts nicht auf. Dies wecke den Verdacht, die Firma sei gar nie auf der fraglichen Baustelle tätig gewesen und es handle sich um ein fingiertes Rechtsgeschäft, heisst es im aktuellen Beschluss des Bundesstrafgerichts.

Weil zuerst im Kanton Aargau ein Verfahren eröffnet worden ist, müssen sich die dortigen Behörden um beide Fälle kümmern. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält recht und darf das Dossier abgeben.