Nach Rassismusvorwurf auf Facebook: Droht Florian Vock ein Eintrag ins Strafregister?

Der Streit zwischen Florian Vock und Martina Bircher geht online. Nun droht die Eskalation. Mit ihrer Anzeige möchte sie ihren Grossratskollegen bestrafen, welcher sie in einem Facebook-Post «eine Rassistin» genannt hat.

«Strafanzeigen wegen Facebookposts sind mittlerweile Routineangelegenheiten», sagt Martin Steiger von Steiger Legal, der Anwaltskanzlei für Recht im digitalen Raum. Natürlich werde jeder Fall einzeln beurteilt aber meistens sei die Beweislage relativ klar, denn der Post könne ganz einfach vorgewiesen werden.

Für die verzeigte Partei, in unserem Fall Florian Vock, ist es schwieriger, sich aus der Affäre zu ziehen. Um als Gewinner aus dem Prozess hervorzugehen, müsste er nämlich beweisen, dass Martina Bircher tatsächlich eine Rassistin ist. Dafür müsste Bircher fast als Rassistin verurteilt worden sein – was nicht der Fall ist.

Eine Verurteilung könnte teuer werden

Verfolgt Bircher also ihren Strafantrag, wird das für Vock mit grosser Wahrscheinlichkeit unangenehm. Um sich zu verteidigen, müsste er einen Strafverteidiger aufbieten und beweisen, «dass er ernsthafte Gründe hatte, seine unwahre Behauptung in guten Treuen für wahr zu halten (StGB 173 Ziff. 2)». Das ist schwierig zu beweisen und meist nicht erfolgreich.

Vock könnte also mit einer bedingten Geldstrafe – laut Anwalt Martin Steiger, ein paar Tausend Franken –, allenfalls einer Busse (etwa 500 Franken) und einem Eintrag ins Strafregister rechnen. Ebenso würde er die Verfahrenskosten (zwischen 1500 und 2000 Franken) übernehmen und den Salär seines Verteidigers berappen müssen. Nur den Post könnte er lassen wo und wie er ist. Ein teurer Spass also.

Die Sache mit den Likes

Wer den Post von Florian Vock geliked oder kommentiert hat, könnte ebenfalls von Martina Bircher verzeigt werden. Denn mit ihrem Kommentar oder ihrem Daumen haben sie zur Verbreitung der potentiell persönlichkeitsverletzenden Äusserung beigetragen und könnten somit der Mitwirkung bezichtigt werden.

Martin Steiger meint: «Früher hatten Likes noch eine vielfältigere Bedeutung. Viele nutzten den Daumen auch um sich Posts zu merken. Heute gibt es dafür andere Funktionen und ein Like kann als Meinungsäusserung gelten». Aus Steigers Sicht sei es darum möglich, nur aufgrund eines Likes rechtlich belangt zu werden, sehr wahrscheinlich sei es aber nicht. Meist steht ein «gefällt mir» nicht alleine, sondern wird begleitet von mindestens einem Kommentar. Damit sei dann der Fall klar. Der Like ist dann «ein Element der Eskalation» und verurteilungswürdig, so Steiger weiter.

In den letzten zwei Jahren wurden bereits zwei junge Männer wegen ihrer ehrverletzenden Posts verurteilt. Zwei weitere, welche «nur» die Posts geliked und geshared haben, wurden ebenfalls der üblen Nachrede schuldig gesprochen.