Nicht genehmigte Kundgebung in Aarau

Liebe Behörden, die Ihr Bewilligungen für Kundgebungen nicht erteilt, aus Bedenken, dass die Maskenpflicht bei einer grossen Menschenmenge nicht durchsetzbar wäre – für wie blöd haltet Ihr die Bürger eigentlich? Oder wie erklären Sie uns, dass Cupsiegerfeier geht, Demo nicht.

Liebe Behörden, sind Ihnen die Artikel 22 und 23 unserer Bundesverfassung bekannt? Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet, steht da. Vielleicht wäre es an der Zeit, liebe Behörden, sich einige Fragen zu stellen.

Was hat es gebracht, die angemeldete Kundgebung nicht zu bewilligen? Hat es die Menschen davon abgehalten, trotzdem nach Aarau zu kommen?

Was hat es gebracht, mit Polizisten in Vollmontur, als würde es sich um Bekämpfung von Terroristen handeln, den schönen Telliring und damit einen grossen übersichtlichen Platz ausserhalb der Stadt, abzusperren? Hat es die Menschen davon abgehalten, sich zu versammeln?

Was hat es gebracht, dass Ihr den Trychlern nicht erlaubt habt, ihre Glocken aus ihren parkierten Autos zu holen? Waren dadurch in der Stadt keine Glocken zu hören?

Was hat es gebracht, Menschen mit einer Wegweisung zu bestrafen, nur mit Verdacht auf Teilnahme an der Demo? Wird es für weitere Kundgebungen eine Abschreckung sein?

Was hat es gebracht, einige Strassen abzusperren, um die Menschenmenge in gewünschte Richtungen zu zwingen? Konnten dadurch die Menschen am Stadtspaziergang durch die Innenstadt gehindert werden?

Die Antworten könnt Ihr Euch selbst geben. Meiner Meinung nach hättet Ihr Euch mit einer Erlaubnis der Kundgebung einiges sparen können. In erster Linie den unverhältnismässigen Polizeieinsatz mit ausserkantonaler Beteiligung. Die Menschen hätten sich im Telliring eingefunden, hätten sich nach dreieinhalb Stunden wieder auf den Heimweg gemacht und das wärs gewesen. Friedlich und den Grundrechten entsprechend. Zudem hätten einige Uniformierteihre Zeit sinnvoller mit ihren Familien verbringen können.

Lorella Amerini, Vordemwald