
Nirgendwo kann man trotz Corona einfacher einreisen als in der Schweiz
Knapp die Hälfte der hospitalisierten Covid-Patienten in Schweizer Spitälern sind Reiserückkehrer. Deshalb – und angesichts der anstehenden Herbstferien – hat sich die Diskussion über härtere Einreisebestimmungen intensiviert. Solche würde der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Lukas Engelberger, begrüssen, wie er Anfang Woche gegenüber dieser Zeitung mitteilte. Insbesondere deshalb, weil wir «im Vergleich zu den Nachbarländern sehr liberal» seien, so der Basler Mitte-Regierungsrat. Nebst einer Testpflicht sei auch eine Quarantänepflicht denkbar, so Engelberger weiter.
Keine Testpflicht bei Einreise mit Auto, Bus und Zug
Tatsächlich sind die Hürden zur Einreise in die Schweiz tiefer als in anderen Ländern. So darf man als Schweizerin oder Schweizer nach wie vor nicht ohne triftigen Grund in die USA fliegen, und Reisen in Länder wie Argentinien, Indonesien oder Japan sind weiterhin verboten. Auch die Analyse der Einreisebestimmungen unserer Nachbarländer bestätigt die Aussage von Engelberger: Die Schweiz zeigt sich gegenüber Reiserückkehrern nicht nur deutlich liberaler als die USA und Japan, sondern auch im Vergleich mit allen Nachbarn.
Wer aktuell mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug in die Schweiz reist, muss weder ein Einreiseformular ausfüllen noch einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Auch die Quarantänepflicht ist aufgehoben. Markant anders sehen die Einreisebestimmungen in unseren Nachbarländern aus. Für die Einreise in unsere Nachbarländer gilt eine Testpflicht, sofern kein Nachweis über eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung während der letzten sechs Monate vorliegt. Und zwar egal, mit welchem Transportmittel man einreist. Hinzu kommt, dass Reisende ein Formular ausfüllen müssen, in welchem sie unter anderem angeben sollen, wann und aus welchem Land sie einreisen. Die Schweiz verlangt ein entsprechendes Formular nur für die Einreise mit dem Flugzeug.
Quarantäne in Deutschland und Frankreich
Da in der Schweiz seit knapp einem Monat keine Länder mehr auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante stehen, müssen Einreisende – egal aus welchem Land – nicht mehr in Quarantäne. Auch in Österreich und Italien wurde die Quarantänepflicht aufgehoben. In Deutschland hingegen müssen sich Reisende aus Risikogebieten mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt beispielsweise für all jene, die in Zypern, Brasilien, Thailand oder Kosovo Ferien gemacht haben. Es besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen testen zu lassen. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Ähnlich sieht die Situation in Frankreich aus: Wer in ein Land gereist ist, das auf der orangen Liste aufgeführt ist, muss eine Woche in Isolation. Für Personen, die ein Land der roten Liste besucht haben – darunter Brasilien, Malediven, Tunesien und Marokko – gilt ein allgemeines Einreiseverbot.
Diese Einreisebestimmungen gelten (Stand 1. September 2021)
- Schweiz: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und obligatorische Einreiseanmeldung nur bei Einreise mit dem Flugzeug, keine Quarantänepflicht
- Deutschland: Testpflicht bei Einreise (wenn nicht geimpft oder genesen), Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten
- Italien: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und Einreiseanmeldung obligatorisch, keine Quarantänepflicht
- Frankreich: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und Einreiseanmeldung obligatorisch, Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten
- Österreich: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und Einreiseanmeldung obligatorisch, keine Quarantänepflicht