
Öffnungen rücken in weite Ferne: Bundesrat krebst zurück
Die Schweizer Bevölkerung muss sich noch gedulden. Einen raschen Ausstieg aus dem Lockdown wird es vorerst nicht geben. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, auf weitgehende Öffnungsschritte zu verzichten. Ursprünglich sollte die Schweiz nächsten Montag wieder mehrheitlich zum öffentlichen Leben zurückkehren. Damit stellt sich der Bundesrat einmal mehr gegen eine Mehrheit der Kantone, die eine schrittweise Lockerung unterstützen.
Eine Ausnahme macht der Bundesrat bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis. Er hebt die Obergrenze von fünf auf zehn Personen an. Es wird empfohlen, private Treffen auf wenige Haushalten zu beschränken. Für private Treffen draussen gilt bereits heute eine Beschränkung auf 15 Personen.
Für weitere Öffnungen sei das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen zu gross, argumentiert der Bundesrat. Ausserdem seien noch zu wenige Menschen geimpft, um eine starke Zunahme bei den Spitaleinweisungen zu verhindern, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit. Auch möchte der Bundesrat die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten nicht verspielen. Über das weitere Vorgehen wird er am 14. April entscheiden.
Für den Fall, dass gar erneut Schliessungen notwendig werden, hat der Bundesrat neu Richtwerte definiert. Dabei gilt: Je mehr Menschen geimpft wurden, desto weniger streng fallen diese aus. Wenn alle impfwilligen Personen eine Impfung erhalten haben, dürften keine Schliessungen und Richtwerte mehr notwendig sein.
Keine Veranstaltungen mit Publikum
Der Verzicht auf weitergehende Schritte hat sich abgezeichnet: Es sei kein optimaler Moment für weitere Öffnungen, hatte Gesundheitsminister Alain Berset bereits in der vergangenen Woche argumentiert. Auch im Parlament dämpfte er diese Woche die Erwartungen. Recht gibt dem Bundesrat ein Blick auf die Zahlen: Die epidemiologische Lage ist fragil. Die Zahl der Ansteckungen dürften sich alle drei bis vier Wochen verdoppeln. Nicht erfüllt sind auch drei von vier Richtwerten, die der Bundesrat im Hinblick auf den Öffnungsfahrplan selbst definiert hat. Einzig bei der Belegung der Intensivstationen ist die Schweiz im grünen Bereich.
Trotz dieser Skepsis hatte der Bundesrat letzte Woche laut über mögliche Lockerungen nachgedacht. Den Kantonen schlug er eine Reihe von Massnahmen vor. Diese sollen nun die Grundlage für den nächsten Öffnungsschritt bilden. So war angedacht, dass ab dem 22. März wieder Veranstaltungen mit Publikum stattfinden können – etwa Fussballspiele, Konzerte, Theateraufführungen oder Kinos. Draussen gälte eine Obergrenze von 150 Personen. Drinnen wären 50 Besucher erlaubt.
Restaurants und Bars hätten ihre Terrassen ebenfalls wieder öffnen dürfen. Pro Tisch wären maximal vier Personen erlaubt gewesen. Zudem hätte es eine Sitzpflicht gegeben und die Maske hätte nur während der Konsumation abgelegt werden dürfen. Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollten analog zu Läden und Museen ebenfalls wieder öffnen können. Geschlossen bleiben sollen weiterhin der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern.